Schon wieder Lockdown - und jetzt?

"Alle Jahre wieder..." - Leider meinen wir nicht das bekannte Weihnachtslied, sondern den Lockdown. Fast könnte man nämlich meinen, dass er schon ein fixer Bestandteil der Winterzeit ist. Denn am Freitag wurde der 4. Lockdown beschlossen und Gastronomie, Handel, Kultur müssen wieder schließen. Was bedeutet das nun konkret für Sie? In diesem Newsletter erfahren Sie:
  • Allgemeines zum Lockdown
  • Welche finanziellen Hilfsmaßnahmen gibt es jetzt für Sie?
  • Personalmaßnahmen: 3 (rasche) Alternativen zur Kurzarbeit
#20 Tage Ruhe – Zusammenfassung #StayAtHome (schon wieder...): Wie bekannt, soll die Ausgangsbeschränkung für alle Ungeimpften und Geimpften von 22.11.- (voraussichtlich) 12.12.2021 stattfinden. (In Oberösterreich sogar bis zum 17.12.) Am 13.12. soll sie für als geimpft oder genesen geltende Personen wieder zu Ende sein, während die Beschränkungen für ungeimpfte Personen weitergehen sollen. #Betretungsverbote für Gastronomie, Hotels, Freizeitbetriebe, Handel etc.: Für viele Branchen gilt ein Betretungsverbot. Unter anderem müssen demnach die Gastronomie, Hotellerie, der Handel (ausgenommen Betriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs, das sind z.B. der Lebensmittelhandel, Tierfutter-Handel, Apotheken, oder auch Drogerien), körpernahe Dienstleister und auch Freizeit- oder Kultureinrichtungen ihre Türen für Kunden schließen. "Click & collect“ bzw. Abhol- und Liefer-Service sind möglich. Speisen und Getränke dürfen jedoch nicht im Umkreis von 50 Meter der ausgebenden Betriebsstätte konsumiert werden. #FFP2-Maskenpflicht: In allen geschlossenen Räumen gilt wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Auch beim Betreten von sämtlichen zulässigen Kundenbereichen und bei der Abholung gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Auch am Arbeitsplatz ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Ebenfalls bleibt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz nach wie vor bestehen. Homeoffice wird empfohlen und soll dort, wo es möglich ist, stattfinden. Achtung, Oberösterreich: Hier gilt (voraussichtlich) ab 5.12. in gewissen sensiblen Bereichen sogar eine 2,5G-Pficht. Dies gilt z.B. für Angestellte, die im Rahmen von Abhol-Service-Angeboten in der Gastronomie tätig sind. #CoronaHilfe: Finanziellen Hilfsmaßnahmen Eine der wichtigsten Fragen im Lockdown: Wie sieht es mit den finanziellen Hilfsmaßnahmen aus? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten für Sie bestehen: Ausfallsbonus III
  • Möglich bei mindestens 40% Umsatzeinbruch zum Vergleichsmonat 2019
  • Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Auszahlungsbetrag von 80.000 EUR pro Kalendermonat / Anrechnung Kurzarbeitsbeihilfe
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021
Verlustersatz
  • Möglich bei mindestens 40% Umsatzeinbruch zum Vergleichsmonat 2019
  • Ersatzrate: 70-90% des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022
  • Beantragung: ab Anfang 2022 (Details noch offen)
Härtefallfonds
  • Möglich bei mindestens 40% Einkommensrückgang bzw. dann, wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können
  • Ersatzrate: 80% zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommens-Entgangs
  • Maximaler Betrag: 2000 Euro, Mindestbetrag 600 Euro
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: Details noch offen
 Achtung, neu: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden. #Personal: Kurzarbeit? Nicht immer ein "Muss"... In den kommenden (zumindest) 3 Wochen stellt sich natürlich auch die Frage, welche personellen Maßnahmen Sie setzen sollten oder können. Corona- Kurzarbeit mag vielleicht naheliegend sein, doch ist sie sehr verwaltungsaufwändig. Was ist also stattdessen noch möglich, wodurch Sie Ihre Personalkosten akut in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation reduzieren können? Neben dem Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben, unbezahlter Urlaube oder der Homeoffice-Möglichkeit (Achtung - hier sind Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern erforderlich!) gibt es noch einige andere Personalmaßnahmen. Welche das sind, das erfahren Sie hier: Befristete Reduktion des Beschäftigungsausmaßes Z.B. Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bzw. Arbeitszeit-Senkung bei Teilzeitbeschäftigten. Achtung: Hier ist eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitarbeitern erforderlich (§ 19d Abs. 2 AZG) COVID-19-Risikofreistellung Die Regelung zur Risikofreistellung ist ursprünglich mit dem 30.06.2021 ausgelaufen. Auf Grund des aktuellen Lockdowns wird sie jedoch (voraussichtlich vom 22.11. bis 14.12.2021) wieder in Geltung gebracht. Aussetzungsvereinbarung Dies bedeutet eine Beendigung des Dienstverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage. Hierbei wird das Dienstverhältnis im Fall einer Krise (z.B. der aktuelle behördliche Lockdown) einvernehmlich beendet und die Wiedereinstellung nach Ende der Krisensituation vereinbart bzw. zugesagt. Der Arbeitnehmer kann in der dadurch ausgesetzten Zeit grundsätzlich auch Arbeitslosengeld beziehen (vgl. § 12 AlVG). Selbstverständlich ist es wichtig, die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Maßnahmen individuell für Ihren Bedarf und je nach Verhältnisse in Ihrem Betrieb zu prüfen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Fidas-Experten. Wir finden gerne die beste Lösung für Sie. (Quelle: WKO.at) #Folgen Sie uns schon? Wir bleiben für Sie immer auf dem neusten Stand. Und informieren Sie per Newsletter, Website, Podcast und - ganz neu - auch via Social Media. Folgen Sie uns schon? »Jetzt Fidas auf Facebook abonnieren« (https://www.facebook.com/Fidas.Steuerberatung) »Hier Fidas auf Instagram folgen« (https://www.instagram.com/fidas.at) »Hier entlang zu Fidas auf Linkedin« (https://www.linkedin.com/company/fidas) #Auch im Lockdown für Sie da Holen sie sich Ihre individuelle Unterstützung von Ihrem Fidas-Steuerberater. Wir unterstützen Sie gerne und sind auch im Lockdown weiterhin für Sie da. Bleiben Sie gesund!