Reminder: Voranmeldefrist für den Energiekostenzuschuss läuft heute aus!
EU genehmigt Energiekostenzuschuss!
Die gesetzliche Grundlage wurde bereits im Oktober fixiert, nun hat die EU für die genehmigungspflichtige Unternehmensbeihilfe grünes Licht gegeben. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise können energieintensive Unternehmen einen Energiekostenzuschuss beantragen.
HIER finden Sie die nun veröffentlichte Richtlinie!
# Sind sie bereits registriert? DIE VORANMELUNGSFRIST LÄUFT AM 28.NOVEMBER AUS!
Außerdem gilt Frist come – First served! HIER geht’s zu unserer Anmeldeinformation: Beitrag Voranmeldung Energiekostenzuschuss# Wen betriffts?
Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe - Stufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu € 400.000,-. Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren. Generell gilt: Der Zuschuss muss € 2.000, - übersteigen!- Unternehmen mit MEHR als € 700.000, - Jahresumsatz.
- Die Förderung wird in 4 Stufen angeboten.
- Diese Unternehmen müssen das Kriterium „energieintensiv“ mittels einer Feststellung durch ihre Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung nachweisen
- Unternehmen mit maximal € 700.000, - Jahresumsatz.
- Kriterium „energieintensiv“ muss nicht erfüllt werden