Reminder: Registrierkassen-Jahresbeleg!
Bitte nicht vergessen: Unternehmer müssen den Jahresbeleg (=Monatsbeleg Dezember) am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen und nach Ausdruck aufbewahren. Der Jahresbeleg 2023 ist bis spätestens 15. Februar 2024 mittels BMF- Belegcheck Appl zu überprüfen und an das Finanzamt zu übermitteln. Warum? Zur Gewährleistung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse. Gerne übernehmen wir die Prüfung und Übermittlung des Jahresbeleges für Sie. Wir benötigen dafür eine Kopie eben dieses Beleges als Ausdruck auf Papier oder als PDF-Dokument. » Hier finden Sie noch grundsätzliche Informationen zur Registrierkassenpflicht « Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gilt übrigens seit 2016. Seit 2017 müssen die Registrierkassen außerdem über einen Manipulationsschutz verfügen.
# Wer ist betroffen?
Unternehmen haben ein elektronisches Aufzeichnungssystem, vulgo: Registrierkasse, zu verwenden, wenn
- der Jahresumsatz je Betrieb EUR 15.000,- UND
- die Barumsätze dieses Betriebes im Jahr EUR 7.500,- überschreiten.
Wenn beide Grenzen überschritten werden, muss der Unternehmer ab dem viert-folgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums für die Umsatzsteuer ein geeignetes Kassensystem besitzen. Werden die Umsatzgrenzen in einem Folgejahr nicht überschritten und ist absehbar, dass diese Grenzen auch künftig nicht überschritten werden, fällt die Verpflichtung mit Beginn des nächstfolgenden Jahres weg.
# Wichtig: Belegerteilungspflicht
Jedes österreichische Unternehmen ist verpflichtet, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde muss diesen - theoretisch - entgegennehmen und für Kontrollzwecke durch die Finanzverwaltung bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen. Von diesem Beleg muss der Unternehmer eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und sieben Jahre aufbewahren.
# Online
Manche Kassensysteme ermöglichen eine selbständige Anmeldung der Registrierkasse auf Finanz Online über ein sogenanntes Webservice. Dabei wird in Finanz Online ein „Registrierkassen-Webservice-Benutzer“ angelegt und die dort erzeugten Zugangsdaten direkt im Kassensystem hinterlegt. Die Kasse übernimmt dann automatisch alle Anmeldeschritte, Voraussetzung ist eine Verbindung zum Internet während des Anmeldevorgangs. Falls Ihr Kassensystem eine solche Möglichkeit anbietet, sollten Sie diese jedenfalls nutzen.
# Vorsicht: Ignorieren kann teuer werden
Die Nicht-Befolgung der Registrierkassenpflicht kann mit bis zu EUR 5.000,- bestraft werden. Fehlende Umsätze können außerdem zu einer Schätzung der Umsätze durch die Finanzbehörde führen.
Ihr Fidas Team