Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen im Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018), mit dem insgesamt über 20 Gesetze geändert werden sollen.

Advanced Ruling

Die Bundesabgabenordnung (BAO) soll nun auch künftig die verbindliche Rechtsauskunft (Advanced Ruling) in den Bereichen Steuerrecht, Umsatzsteuer und „Missbrauch“ umfassen. Bisher war diese nur im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen möglich.

Horizontal Monitoring

Für Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz soll – als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung – eine freiwillige begleitende Kontrolle eingeführt werden. Diese beinhaltet ein Steuerkontrollsystem, das vom Unternehmen selbst entwickelt und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüft wird. Verbunden ist das Ganze mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und laufendem Kontakt zur zuständigen Abgabenbehörde. Nachträgliche Außenprüfungen sollen so ersetzt werden.

Wegzugsbesteuerung

Der Ratenzahlungszeitraum bei der Wegzugsbesteuerung soll auf 5 Jahre verkürzt werden.

Grund und Boden

Grundeigentümer, die für Infrastrukturprojekte ihren Grund und Boden zur Verfügung stellen, sollen eine Abzugsteuer in Höhe von 10% der Entschädigung abführen. Somit wäre die darauf entfallende Einkommensteuer abgegolten.

Zinsen und Lizenzgebühren

Das geltende Abzugsverbot für Zinsen- und Lizenzgebühren gegenüber Empfängern, die aufgrund einer Steuerrückerstattung oder -ermäßigung der Niedrigbesteuerung unterliegen, kann nachträglich rückgängig gemacht werden. Voraussetzung dafür war bisher, dass in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren ab Anfallen der Aufwendung tatsächlich keine solche Rückerstattung oder Ermäßigung vom Empfänger in Anspruch genommen wurde. Diese Frist soll nun auf neun Jahre ausgeweitet werden.