Optimale Rechtsform gewählt?
Ob nun aus steuerlicher und auch sozialversicherungsrechtlicher Sicht eine GmbH, eine GmbH & Co KG, ein Einzelunternehmen oder gar eine AG vorteilhaft ist, hängt von der aktuellen wirtschaftlichen Unternehmenssituation ab. Vor allem aber auch von der Einschätzung der künftigen Entwicklung und der künftig zu erwartenden Rahmenbedingungen.
Aus rein steuerlicher Perspektive wird die Höhe der Besteuerung der laufenden bzw. in den nächsten Jahren zu erwartenden Unternehmensgewinne der zentrale Punkt sein. Vergleicht man bei gegebenem Gewinn etwa die Steuerbelastung eines Einzelunternehmers mit jener einer GmbH und ihres Gesellschafters, so kann die Einzelunternehmervariante, insbesondere durch die derzeit geltenden Begünstigungen, klare Vorteile bieten. Bei sehr hohen Gewinnen kann dieser Vorsprung jedoch verloren gehen.
Übertragung des Betriebes auf eine GmbH
Ergibt eine über mehrere Jahre angestellte Planung der Unternehmensergebnisse, dass die GmbH-Variante gegenüber dem Einzelunternehmen günstiger ist, sollte eine Übertragung des Betriebes auf eine GmbH (z.B. durch eine steuerneutrale Einbringung) ins Auge gefasst werden. Folgende Gründe könnten dabei ausschlaggebend sein:
- Günstige Möglichkeit zur Einbehaltung von Gewinnen für geplante Investitionen
- Begrenzung der Haftung auf das Vermögen der GmbH (z.B. bei Bankschulden)
- Möglichkeiten zur Bildung einer Pensionsrückstellung für den Unternehmer
- Eine drohende Steuerbelastung aus negativen steuerlichen Anschaffungskosten für GmbH-Anteile soll beseitigt werden,
- bestehende Verlustvorträge der GmbH bzw. damit einhergehende Mindestkörperschaftsteuerguthaben sollen von der Gesellschaft auf den Gesellschafter übertragen werden oder
- es ist in naher Zukunft eine Betriebsaufgabe oder -veräußerung geplant, für welche Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden sollen.