Onlinehandel – Dropshipping

Onlinehandel – Dropshipping gewinnt immer mehr an Beliebtheit

Nicht zuletzt die Corona-Krise hat den Online-Handel nachhaltig belebt. Eine besondere Form des Online-Handels wollen wir im Folgenden aus umsatzsteuerlicher Sicht näher beleuchten. 1. Stichwort Streckengeschäft – oder neu-deutsch: DROPSHIPPING Dropshipping bezeichnet eine spezielle Variante der Distribution, bei welcher der Händler in einem Onlineshop seine Waren und Produkte anbietet und verkauft, ohne diese selbst auf Lager zu haben. Das vom Kunden im Onlineshop gekaufte Produkt wird somit erst zu diesem Zeitpunkt vom Online-Händler beim Hersteller oder Großhändler bestellt, der das Produkt wiederum direkt an den Kunden versendet und zustellt. Außerdem übernimmt der Großhändler alle Formalitäten des Versandes. Das im Onlineshop gekaufte Produkt wird also auf direktem Weg zum Kunden gedroppt. Praktisch, oder? Wir dürfen aber nicht die umsatzsteuerlichen Folgen vergessen. Beim Dropshipping liegt ein Reihengeschäft vor. Es handelt sich dabei um ein Umsatzgeschäft, welches mehrere Unternehmen über ein Produkt abschließen, wobei die Versendung des Produkts direkt vom ersten Unternehmen an den letzten Abnehmer erfolgt. 2. Umsatzsteuerliches Reihengeschäft Die Definitionen des Reihengeschäftes lässt sich am leichtesten anhand eines Beispiels erläutern: Beispiel: Der Online-Händler hat seinen Sitz in Österreich, der Großhändler in China. Dieser versendet die Waren aus seinem Warenlager in China im Namen des Online-Händlers an einen Kunden in Deutschland. Erläuterung: Bei einem Reihengeschäft muss aus umsatzsteuerlicher Sicht immer geprüft werden, welche Lieferung die bewegte Lieferung und welche die ruhende Lieferung ist. Entscheidend ist, welcher Unternehmer in der Reihe den Transport verantwortet. Versendet der Großhändler die Ware, ist die bewegte Lieferung zwischen dem Großhändler und dem Online-Händler gegeben, die Lieferung ist somit in China umsatzsteuerbar (aber steuerfrei, weil Ausfuhrlieferung). Die (fiktive) Lieferung des Online-Händlers an seinen Kunden erfolgt als ruhende Lieferung dann in Deutschland, somit dort, wo der Transport endet und der Kunde seinen Wohnsitz hat. Das heißt aber weiters, dass der Online-Händler, der eigentlich in Österreich sitzt, sich in Deutschland registrieren und dort Umsatzsteuer abführen muss! 3. Gefahr bei Dropshipping Die Gefahr bei Dropshipping liegt für den Online-Händler aus umsatzsteuerlicher Sicht daher darin, dass zwar der Handel selbst relativ einfach abläuft und durch den Großhändler gut organisiert werden kann, dass aber trotzdem (Umsatz)Steuerpflichten bestehen können und eine umsatzsteuerliche Registrierung in verschiedenen Ländern erforderlich sein kann. Für diese Registrierung kommt es nämlich darauf an, wo die Kunden des Online-Händlers wohnen und somit wohin die Ware versendet wird. Wenn Sie einen Online-Handel einrichten wollen, sollten Sie daher frühzeitig auch die steuerlichen Konsequenzen in Ihre Planung miteinbeziehen. Wir beraten Sie gerne!