Neue Verrechnungspreisdokumentationspflichten ab 2016
Das bereits im Nationalrat beschlossene EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 beinhaltet nunmehr in Abstimmung mit EU-Richtlinien ein eigenes Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG), welches die Dokumentationspflichten für multinationale Unternehmensgruppen regelt, damit die Kalkulation der Verrechnungspreise transparenter und nachvollziehbarer wird. In diesem Zusammenhang sind drei verschiedene Berichte vorgesehen: Länderbezogener Bericht, Master File und Local File.
Ein länderbezogener Bericht ist von multinationalen Unternehmensgruppen zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz in dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten Abschluss mindestens € 750 Millionen beträgt. Sofern derartige multinationale Unternehmensgruppen auch in Österreich ansässige Geschäftseinheiten haben, müssen diese ein Master File sowie ein Local File erstellen und dem Finanzamt übermitteln, wenn in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren die Umsatzgrenze von € 50 Millionen überschritten wurde.
Länderbezogener Bericht (Country-by-Country Report)
Der länderbezogene Bericht enthält Informationen zur weltweiten Verteilung der Erträge, der Steuern und der Geschäftstätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe aufgeteilt auf die einzelnen Staaten oder Gebiete.
Master File
Das Master File besteht aus einer Verrechnungspreisdokumentation mit umfassenden Informationen zur gesamten Unternehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche ab:
- Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe
- Beschreibung der Geschäftstätigkeit
- Dokumentation der immateriellen Werte
- Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten
- Dokumentation der Finanzanlage- und Steuerpositionen.
- Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit
- Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle
- Finanzinformationen