Maßnahmen zur Entlastung im Jahr 2025

Das Jahr 2025 bringt einige steuerliche und finanzielle Neuerungen mit sich. Von einem verbesserten Inflationsausgleich über angehobene Steuerstufen bis hin zu Erleichterungen wie einem einheitlichen Kilometergeld und erhöhten Tagesgeldern – diese Maßnahmen zielen darauf ab, die kalte Progression auszugleichen und zusätzliche Entlastungen zu schaffen.

#Höhere Anpassung der Steuerstufen

Die Einkommensstufen im Steuertarif werden – mit Ausnahme der höchsten Stufe – stärker angehoben, als ursprünglich vorgesehen. Statt der regulär geplanten 3,33 % werden die Stufen um 3,83 % valorisiert. Damit überholt das Progressionsabgeltungsgesetz die Inflationsanpassungsverordnung 2025 vom 30. August 2024. Für das Jahr 2025 gelten folgende Steuertarifstufen: hier klicken

# Erhöhung und Vereinheitlichung des Kilometergeldes

Ab dem 1. Januar 2025 wird das steuerfreie Kilometergeld für beruflich genutzte Fahrzeuge auf einheitlich EUR 0,50 pro Kilometer für PKW, Motorräder und Fahrräder festgesetzt. Für jede mitbeförderte Person sollen EUR 0,15 pro Kilometer geltend gemacht werden können. Die Kilometergrenze für Fahrräder wird von 1.500 auf 3.000 km/Jahr angehoben. Die maximale Kilometerleistung für die pauschale Berücksichtigung bei KFZ bleibt unverändert bei 30.000 km/Jahr. Die neue Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige.

# Erhöhung von Tages- und Nächtigungsgeldern

Die steuerlich anerkannten Pauschalen für Inlandsdienstreisen werden erhöht: Tagesgelder steigen von EUR 26,40 auf EUR 30,- pro Tag, Nächtigungsgelder von EUR 15,- auf EUR 17,-.

# Änderungen bei kleinen Dienstwohnungen

Zum 01.01.2025 wird auch die Sachbezugswerteverordnung angepasst:

  • Der Grenzwert für die Sachbezugsfreiheit kleiner Dienstwohnungen (ohne Lebensmittelpunkt, nahe am Arbeitsplatz) steigt von 30 m² auf 35 m².
  • Gemeinschaftsräume in gemeinsam genutzten Dienstwohnungen werden künftig anteilig auf die Dienstnehmer verteilt, statt wie bisher jeder Person vollständig zugeordnet zu werden.

Lesen Sie hier die Änderungen für Kleinunternehmer

# Vollständige Anpassung der Absetzbeträge

Mehrere steuerliche Entlastungen werden vollständig an die Inflationsrate angepasst:

  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB),
  • Verkehrsabsetzbetrag,
  • Pensionistenabsetzbetrag,
  • Freigrenze für sonstige Bezüge (z. B. Sonderzahlungen).

# Verbesserung des Kostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel

Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollen durch einen erhöhten Beförderungszuschuss attraktiver gestaltet werden. Die Zuschusssätze werden für die ersten 50 Kilometer auf EUR 0,50, für die nächsten 250 Kilometer auf EUR 0,20 und für jeden weiteren Kilometer auf EUR 0,10 angehoben.

# Unterstützung einkommensschwacher Familien mit Kindern

Ab 1. Januar 2025 wird ein Kinderzuschlag von EUR 60,- pro Kind und Monat für erwerbstätige Alleinverdiener und Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen von bis zu EUR 24.500,- eingeführt. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt und jährlich entsprechend der Inflation angepasst.

Ihr Fidas Team