Selbstständig und der erste Mitarbeiter, was nun? Wichtige Infos für Ihre laufende Lohnverrechnung

„Man kann nicht nicht kommunizieren!“ (Paul Watzlawick) – je besser die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Fidas-Personalverrechner, desto zufriedenstellender das Endergebnis. In unserem Newsletter wollen wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Punkte zusammenfassen, die uns die Arbeit erleichtern und Sie vor verpassten Fristen und etwaigen Strafen bewahrt: Hier die #5 goldenen Regeln der Personalverrechnung: # 1-An- und Abmeldungen: Die Anmeldung von Dienstnehmern hat VOR Arbeitsbeginn zu erfolgen. Bitte übermitteln Sie uns daher sämtliche Daten (vollständiger Name, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Adresse, Arbeiter/Angestellter, geringfügig/vollversichert) rechtzeitig vor Arbeitsantritt und klären Sie eine mögliche „Ausländerbeschäftigung“ - #2 siehe unten – mit uns ab. Abmeldungen sind bis spätestens 7 Tage nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei der ÖGK zu erstatten. Auch diesbezüglich bitten wir um rechtzeitige Information. # 2 - Ausländerbeschäftigung: Immer wieder ein Thema, das leicht übersehen wird! Bitte beachten Sie, dass Drittländer – das sind seit 1.1.2021 auch wieder Staatsbürger aus Großbritannien und Nordirland – eine Beschäftigungsbewilligung oder einen Aufenthaltstitel, der den freien Zugang zum Arbeitsmarkt beinhaltet (Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt EU etc.), benötigen. Sofern Sie Drittländer beschäftigen wollen, treten Sie rechtzeitig mit uns in Kontakt. Wir klären den Sachverhalt gerne für Sie ab und informieren Sie über erforderliche Bewilligungen, die nach Antragstellung ca. 2 Wochen in der Bearbeitung benötigen. Achtung: Unachtsamkeiten können hierbei Strafen iHv bis zu EUR 10.000 nach sich ziehen! Treten Sie daher unbedingt mit uns in Kontakt. Ausländer gleich Ausländer? Wer ist vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen und darf daher beschäftigt werden? Hier die wichtigsten Ausnahmen:
  • StaatsbürgerInnen aus EWR-Staaten,
  • Subsidiär Schutzberechtigte (Personen, die im Asylverfahren einen negativen Bescheid erhalten haben, aber aufgrund Gefährdung im Heimatland nicht abgeschoben werden dürfen)
  • Anerkannte Flüchtlinge
# 3- Arbeitszeitaufzeichnungen + Home-Office Tage: Als Dienstgeber sind Sie verpflichtet Arbeitsaufzeichnungen zu führen und seit 01.07.2021 auch sämtliche Home-Office-Tage Ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Die Arbeitszeitaufzeichnungen stellen für uns die Abrechnungsgrundlage dar. Bitte übermitteln Sie uns diese daher zeitgerecht und vollständig. # 4- Dienstvertrag + kollektivvertragliche Einstufung: Der Dienstvertrag ist für Sie und Ihre MitarbeiterInnen die Grundlage der Zusammenarbeit. Ihre Lohnverrechnung unterstützt Sie gerne bei der Erstellung von Standard-Dienstverträgen und ist Ihnen bei Einstufungsfragen behilflich. Übermitteln Sie uns dazu die Versicherungsdatenauszüge der potenziellen MitarbeiterInnen und wir liefern Ihnen zeitgerecht Einstufungsvorschläge. Achtung! Eine kollektivvertragliche Unterentlohnung stellt einen Verstoß gegen das Lohn- und Sozialdumping-Betrugsbekämpfungsgesetz dar und wird mit hohen Strafen geahndet! Selbst wenn MitarbeiterInnen einer Unterentlohnung zustimmen, schützt Sie das nicht vor einer Strafe! # 5- Änderungen + Wünsche kommunizieren: #schweigenistsilberredenistgold: Was wäre das Leben ohne Veränderungen? Auch vor Ihrer Personalverrechnung macht der Wandel keinen Halt. Teilen Sie uns sämtliche Änderungen bitte vollständig und zeitnah mit. Auch Ihren Wünschen hinsichtlich zeitlicher Übermittlung der Unterlagen, Überweisungsdatenträger etc. kommen wir gerne nach und fördern die Digitalisierung und verkleinern gleichzeitig den CO2 Fußabdruck. Und weil Veränderungen zum Leben gehören, dürfen wir Sie vorab informieren: Ab 2022 ist zwingend eine Umstufung vom alten in das neue Gehaltsschema im Kollektivvertrag Handel vorgesehen. Treten Sie diesbezüglich frühzeitig mit Ihrem FIDAS-Personalverrechner in Kontakt. Wir werden Sie noch gesondert darüber informieren. Mit den #5 goldenen Regeln der Personalverrechnung ist der monatliche Abrechnungsprozess sichergestellt. Ihre Mitarbeiter und Sie können sich getrost mit dem #dailybusiness beschäftigen.