Selbstständig und der erste Mitarbeiter, was nun? Wichtige Infos für Ihre laufende Lohnverrechnung
„Man kann nicht nicht kommunizieren!“ (Paul Watzlawick) – je besser die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Fidas-Personalverrechner, desto zufriedenstellender das Endergebnis.
In unserem Newsletter wollen wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Punkte zusammenfassen, die uns die Arbeit erleichtern und Sie vor verpassten Fristen und etwaigen Strafen bewahrt:
Hier die #5 goldenen Regeln der Personalverrechnung:
# 1-An- und Abmeldungen: Die Anmeldung von Dienstnehmern hat VOR Arbeitsbeginn zu erfolgen. Bitte übermitteln Sie uns daher sämtliche Daten (vollständiger Name, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Adresse, Arbeiter/Angestellter, geringfügig/vollversichert) rechtzeitig vor Arbeitsantritt und klären Sie eine mögliche „Ausländerbeschäftigung“ - #2 siehe unten – mit uns ab.
Abmeldungen sind bis spätestens 7 Tage nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei der ÖGK zu erstatten. Auch diesbezüglich bitten wir um rechtzeitige Information.
# 2 - Ausländerbeschäftigung: Immer wieder ein Thema, das leicht übersehen wird! Bitte beachten Sie, dass Drittländer – das sind seit 1.1.2021 auch wieder Staatsbürger aus Großbritannien und Nordirland – eine Beschäftigungsbewilligung oder einen Aufenthaltstitel, der den freien Zugang zum Arbeitsmarkt beinhaltet (Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt EU etc.), benötigen.
Sofern Sie Drittländer beschäftigen wollen, treten Sie rechtzeitig mit uns in Kontakt. Wir klären den Sachverhalt gerne für Sie ab und informieren Sie über erforderliche Bewilligungen, die nach Antragstellung ca. 2 Wochen in der Bearbeitung benötigen.
Achtung: Unachtsamkeiten können hierbei Strafen iHv bis zu EUR 10.000 nach sich ziehen! Treten Sie daher unbedingt mit uns in Kontakt.
Ausländer gleich Ausländer? Wer ist vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen und darf daher beschäftigt werden? Hier die wichtigsten Ausnahmen:
- StaatsbürgerInnen aus EWR-Staaten,
- Subsidiär Schutzberechtigte (Personen, die im Asylverfahren einen negativen Bescheid erhalten haben, aber aufgrund Gefährdung im Heimatland nicht abgeschoben werden dürfen)
- Anerkannte Flüchtlinge