längere Kündigungsfristen bei Arbeitern

Dringend: Ab sofort längere Kündigungsfristen bei Arbeitern

Ab dem 01.10.2021 gelten für Arbeiter längere Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen und -termine wurden an jene der Angestellten angeglichen. Bereits 2017 wurde im Parlament eine Angleichung der Rechte von Arbeitern an die von Angestellten beschlossen. Geplant war die Angleichung der Kündigungsfristen (BGBl. I Nr. 153/2017) bereits für den 01.07.2021, wurde aber auf 01.10.2021 verschoben. Die Vereinheitlichung bei Krankenständen oder Dienstverhinderung ist hingegen bereits in Kraft. Was bedeutet diese Änderung konkret? Kündigungen ab 01.10.2021 Ab diesem Datum können Arbeitgeberkündigungen nur mehr unter Einhaltung der auch für Angestellte geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Diese richten sich nach der Beschäftigungsdauer im Unternehmen:
  • im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen Kündigungsfrist
  • ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate Kündigungsfrist
  • ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate Kündigungsfrist
  • ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate Kündigungsfrist
  • ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate Kündigungsfrist
Ebenfalls müssen bei einer Arbeitgeberkündigung die gesetzlich genormten Kündigungstermine eingehalten werden. Dabei handelt es sich um Termine jeweils um das Quartalsende:
  • März
  • Juni
  • September
  • Dezember
Beachten Sie daher ab 01.10.2021 auch die neuen Kündigungstermine (zusätzlich zu den Kündigungsfristen) bei Arbeitgeberkündigungen! Vereinbarungen mit zusätzlichen Kündigungsterminen zum 15. oder Letzen eines Kalendermonats sind möglich. Dies ist bereits bei Angestellten durchaus üblich und findet sich schon in einigen Kollektivverträgen. Kündigungen bis 30.09.2021 Bis zu diesem Datum galten noch die alten, kürzeren Kündigungsfristen und -termine bei einer Arbeitgeberkündigung eines Arbeiters. Diese Fristen und Termine sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Gewerbeordnung 1859 und in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt- Je nach Rechtsgrundlage zwischen eintägigen bis mehrwöchige Kündigungsfristen. Für Arbeitgeberkündigungen, die spätestens am 30.09.2021 ausgesprochen wurden gelten daher noch die alten Termine und Fristen. Ausnahme Saisonbranche In Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen können weiterhin kürzere Kündigungsfristen festgelegt werden. Ob Ihr Betrieb zu dieser Branche zählt muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Arbeitnehmerkündigung Auch hierbei gibt es geänderte Kündigungsfristen und -termine. Arbeiter können nun (genauso wie Angestellte) ihr Dienstverhältnis wie folgt beenden:
  • mit dem letzten Tag eines Kalendermonats und
  • unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist
Achtung Werden die neuen Kündigungsregelungen nicht beachtet, so kann dies schwerwiegende Folgen haben. Bei Nichtbeachtung der längeren Kündigungsfristen und Kündigungstermine bei einer Arbeitgeberkündigung ab dem 01.10.2021 hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung, die sich in der Höhe nach der längeren Kündigungsfrist berechnet. Vermeiden Sie solche Folgen und passen Sie Ihre alten und neuen Arbeitsverträge entsprechend an. Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen? Das Fidas Team hilft Ihnen gerne weiter. (Quelle: WKO.at)