Das Ende der kalten <br>Progression
Vor 50 Jahren gab es die ersten Debatten, nun ist es so weit: Die Regierung hat die Verhandlungen zur Abschaffung der kalten Progression abgeschlossen. Das ist eine der größten Strukturreformen in der Geschichte des österreichischen Steuersystems und soll eine dauerhafte Entlastung für die SteuerzahlerInnen bieten. Was das bedeutet, erfahren Sie hier.
Fast genauso oft, wie es innerhalb der aktuellen Koalition personelle Änderungen gegeben hat, wurde mit ihr auch das Steuersystem (nachhaltig) verändert. Nun soll der nächste Meilenstein stattfinden.
# Fairp(l)ay: Schleichende Steuererhöhung wird abgeschafft
Mehr Netto vom Brutto ab 2023. Mit Beginn des neuen Jahres 2023 wird die schleichende Steuererhöhung abgeschafft. Die kalte Progression ist dann nämlich Geschichte. Somit erfolgt ein weiterer Schritt, um die ÖsterreicherInnen beim unbeliebten Thema Teuerungen zu entlasten.
In Zukunft sollen dadurch zwei Drittel der Einnahmen durch die kalte Progression wieder automatisch via Einkommensteuer und Absetzbeträge an die SteuerzahlerInnen zurückfließen.
Und das verbleibende Drittel? Davon sollen kleinere und mittlere Einkommen profitieren, so das Bundeskanzleramt in einer Aussendung.
Geplant ist, die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über der Inflationsrate zu erhöhen. Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) sollen dann in Höhe der vollen Inflation angepasst werden.
Laut Mitteilung bedeutet das eine Steuererleichterung in der Höhe von etwa 1,8 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Diese soll dann weiter anwachsen und sich im Jahr 2024 auf rund 4,3 Milliarden Euro erhöhen. Bis 2026 ergebe sich eine Steuerentlastung von insgesamt rund 20 Milliarden Euro.
# Nachgefragt: Was ist (war) die kalte Progression eigentlich?
Dabei handelt es sich um eine „schleichende Steuererhöhung“. In Österreich wird das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen ansteigenden Steuersätzen besteuert.
Das Problem dabei: Steigen die Löhne jährlich um die Inflationsabgeltung, aber bleiben die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich, so rücken jedes Jahr immer mehr ArbeitnehmerInnen in die höhere Tarifstufe oder blieben in der höchsten Tarifstufe. Somit steigt zwar die steuerliche Bemessungsgrundlage an, der Steuertarif wird aber nicht entsprechend angepasst.
Die Folge: Die Steuerlast erhöht sich überproportional, weil sich die Einkommensteuersätze nicht der Inflation anpassen, sondern nur die Höhe des Einkommens. Ein/e ArbeitnehmerIn kann sich somit trotz Lohnerhöhung (im wahrsten Sinne des Wortes) nicht mehr davon kaufen.
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Quellen:
https://orf.at/stories/3285084/
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/Juli/abschaffung-kalte-progression.html
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2022/09/nehammer-abschaffung-der-kalten-progression-ist-dauerhafte-entlastung.html
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.991713.html