Jetzt Kleinunternehmer werden! Nächste Wahlmöglichkeit erst wieder 2025!

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren Umsätze grundsätzlich EUR 35.000,- netto jährlich nicht überschreiten. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, haben jedoch auch keine Möglichkeit, sich die an sie verrechnete Vorsteuer beim Finanzamt zurückzuholen. Entscheiden Sie sich bis 31.01.2024, ob Sie in der Regelbesteuerung bleiben oder in die Kleinunternehmerregelung zurückkehren.

# Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung?

Auf diese sogenannte Kleinunternehmerregelung kann mittels Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt verzichtet werden. Eine solche Option wird insbesondere dann sinnvoll sein, wenn höhere Investitionen mit einem entsprechenden Vorsteuerabzug geplant sind. Die Optionserklärung kann frühestens nach fünf Jahren widerrufen werden. Ein Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats nach Beginn des Kalenderjahres zu erklären (sprich bis 31. Jänner), andernfalls bleiben die Umsätze weiterhin umsatzsteuerpflichtig. Wir empfehlen, vor Ausübung der oben beschriebenen umsatzsteuerlichen Wahlrechte jedenfalls eine Vorteilhaftigkeitsberechnung sowohl in Hinblick auf die Rentabilität als auch die Liquidität durchzuführen.

Ihr Fidas Team