INVESTITIONSPRÄMIE

INVESTITIONSPRÄMIE - der 31. Oktober 2020 ist ein wesentlicher Stichtag

Generell gilt für die Beantragung der Investitionsprämie, dass im Zusammenhang mit Investitionen erste Maßnahmen zwischen dem 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden müssen. Als erste Maßnahmen gelten:
  • Bestellungen
  • Kaufverträge
  • Lieferungen
  • der Beginn von Leistungen
  • Anzahlungen
  • Zahlungen
  • Rechnungen
  • Baubeginn
Planungsleistungen und Finanzierungsgespräche zählen NICHT zu den ersten Maßnahmen! Sollte das Nichtvorliegen bereits beantragter behördlicher Genehmigungen die oben angeführten ersten Maßnahmen nicht fristgerecht ermöglichen, gilt die Beantragung der behördlichen Genehmigung als erste Maßnahme. Die Beantragung der behördlichen Genehmigung muss dann jedenfalls vor dem 31. Oktober 2020 erfolgt sein. In diesem Fall gilt, am 32. Oktober kann es schon zu spät sein. Nähere Informationen zur Investitionsprämie entnehmen Sie unseren vorangegangen Newslettern oder setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!