Investitionsprämie - warum der 31. Mai so wichtig ist
Wir haben Sie schon mehrmals über wesentliche Fristen bei der Inanspruchnahme der COVID-19-Investitionsprämie informiert. Einmal mehr steht eine wichtige Deadline vor der Tür: der 31. Mai 2021 #nichtversäumen
Die bis 28. Februar 2021 beantragte COVID-19-Investitionsprämie fördert bekanntlich unternehmerische Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen mit 7 % bzw 14 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Um die Investitionsprämie auch tatsächlich lukrieren zu können, muss der Investitionsbeginn durch genau definierte „erste Maßnahmen“ nach der geänderten Gesetzesbestimmung nunmehr bis spätestens 31. Mai 2021 erfolgen. Als anzuerkennende erste Maßnahmen gelten dabei (nur):
# Erste Maßnahmen
- Bestellungen
- Kaufverträge
- Lieferungen
- Beginn von Leistungen
- Anzahlungen
- Zahlungen
- Rechnungen
- Baubeginn
- Planungsleistungen
- Finanzierungsgespräche