In 7 einfachen Schritten zur #Kurzarbeitsbeihilfe

Kurzarbeit wird wohl neben Corona und Covid-19 eines der Unwörter des Jahres 2020 werden. Nichtsdestotrotz versucht FIDAS und insbesondere versuchen unsere kompetenten PersonalverrechnerInnen Ihnen diese schwere Zeit und den lästigen Papierkram zu erleichtern. Wir erklären daher in #7 Schritten, was jetzt wichtig ist: Zunächst aber vorweg: don’t panic! Die Regierung hat zugesichert, dass ausreichend Budget bereitgestellt wird. Jeder Antrag sollte wohlüberlegt sein, damit es zu keinen Einbußen kommt. Außerdem liegen auch uns weitere Erfahrungswerte vor von denen Sie profitieren können. Wir werden ab heute mit Hochdruck für Sie im Einsatz sein, um Sie bei den Anträgen bestmöglich zu unterstützen. Gemeinsam einsam (#stayathome) und doch gemeinsam! Schritt #1 Information einholen und überlegen, ob Kurzarbeit beansprucht werden soll. Egal, ob Sie schon definitiv am Kurzarbeitsmodell teilnehmen wollen oder noch überlegen – eAMS Konto einrichten (wenn noch nicht für Antrag, dann für die Abrechnung der Beihilfe)! Das ist definitiv erforderlich! Schritt #2 Sozialpartnervereinbarung: ACHTUNG: Möglicherweise kommt noch einmal eine neue Version! Diese ausfüllen und unterfertigen lassen. Die Unterschrift bzw. Zustimmung kann elektronisch erfolgen! Also einfach digital an die Mitarbeiter übermitteln. Die Anforderungen an die Zustimmung des Arbeitnehmers betreffend Unterschriftlichkeit sind hier aufgrund der Umstände sehr kulant. Die Zustimmung muss aber jedenfalls in irgendeiner Form schriftlich ergehen! Schritt #3 DER ARBEITGEBER (dürfen wir als Parteienvertreter nicht!) übermittelt das unterzeichnete Formular gleichzeitig an:
  • Die zuständige Kammer (WKO für Gewerbebetriebe, Ärztekammer, Zahnärztekammer bzw. sonstiger Arbeitgeberverband)
  • als auch an die zuständigen Gewerkschaften. (Kontakt für Gewerbetreibende: GPA-djp; Karl Dürtscher; Kurzarbeit@gpa-djp.at; VIDA arbeitsmarkt@vida.at) Die freien Berufe werden die Informationen von den Kammern erhalten.
  • (Ursprünglich war dieser Schritt ans AMS ausgelagert, das wurde jetzt offenbar wieder geändert!)
  • außerdem ist die WIRTSCHAFTLICHE Begründung zu übermitteln (Formulierungsvorschlag: bitte entsprechend ergänzen und / oder abändern)
WICHTIG: Am AMS Formular kann angekreuzt werden, dass die Sozialpartnervereinbarung nachgereicht wird. Das AMS Formular kann daher bereits vorab übermittelt werden. Schritt #4 Beide Sozialpartner müssen der Kurzarbeit zustimmen. Die Zustimmung wird vermutlich auf elektronischem Weg erfolgen. Wenn Zustimmung vorhanden, kann mit Schritt #5 fortgesetzt werden. Schritt #5 Der Arbeitgeber füllt das AMS-Antragsformular (Corona) aus. Dieses befindet sich ebenfalls nochmals im Anhang. Schritt #6 DER ARBEITGEBER übermittelt sämtliche Dokumente an die zuständige Landesgeschäftsstelle über das eAMS-Konto. Alternativ über: ams.BUNDESLAND@ams.at (z.B. ams.steiermark@ams.at)Damit ist der Antrag vollständig eingebracht! Auf den (bürokratischen) Weg dorthin unterstützen wir Sie gerne. Schritt #7 Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den weiteren Verlauf in der Personalverrechnung. Dazu können Sie das angehängte Schreiben verwenden. Aufgrund des Umstandes, dass weder die Anträge genehmigt sind und auch unsere Softwarehersteller noch keine Berechnungen zur Verfügung stellen können und dass die laufende Märzabrechnung schon drängt, wird der März wie üblich abgerechnet und dann entsprechend aufgerollt werden. Das bedeutet, dass Ihre Mitarbeiter jetzt zu viel ausbezahlt bekommen, was dann wieder gerollt wird und daher in den Folgemonaten zu einem niedrigeren Auszahlungsbetrag führen wird. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben an Ihre MitarbeiterInnen zu übermitteln, damit es später zu keinen Diskussionen kommt. Das gesamte FIDAS-TEAM gibt Vollgas um Sie möglichst digital zu unterstützen. Wir bitten jedoch um etwas Geduld, da wir derzeit ein hohes Anfrage- und Bearbeitungsvolumen zu stemmen haben. Bleiben Sie gesund (und zuhause)