Immobilienertragsteuer - Hauptwohnsitzbefreiung auch bei Aufgabe des Wohnsitzes erst eineinhalb Jahre nach dem Verkauf

Der Sinn der Hauptwohnsitzbefreiung besteht darin, dass dem Veräußerer der Erlös aus der Veräußerung des bisherigen Hauptwohnsitzes für die Anschaffung eines neuen Hauptwohnsitzes ungeschmälert zur Verfügung steht. Es ist daher zwingend notwendig, dass der Hauptwohnsitz innerhalb einer angemessenen Frist tatsächlich aufgegeben wird. Wurde die Errichtung des neuen Hauptwohnsitzes nachdrücklich betrieben und sind aufgetretene Verzögerungen nicht vom Veräußerer zu vertreten, kann die Begünstigung auch in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgabe des Hauptwohnsitzes erst eineinhalb Jahre nach dem Verkauf erfolgt.