Haftung des Geschäftsführers für nicht bezahlte Abgaben der GmbH
In einem in diesem Zusammenhang ergangenen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) die Haftung des Geschäftsführers für die Abgaben der GmbH in der Insolvenz einer GmbH bejaht.
Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Geschäftsführers sind:
- das Bestehen einer Abgabenforderung gegen die GmbH,
- die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung (sog. Ausfallshaftung),
- die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Geschäftsführer (insb. Abgaben zu entrichten oder die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen),
- das Verschulden des Geschäftsführers und
- die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer und der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung.