Zahltag 20.04.2020 – die nächste Finanzspritze steht in den Startlöchern und wartet auf Abholung.
Aber Achtung: Vorbereitung ist der halbe Fonds! Nur keine Hektik!
Um Ihre Nerven und die Server der Wirtschaftskammer vor einem #shutdown zu bewahren (Härtefallfonds I 27.03.2020 – 17:05 – Totalausfall), empfehlen wir nichts zu überstürzen. Wie der österreichische Nörgler sagen würde: „Des bringt nix, Härtefallfonds I wird sowieso angerechnet!“
1 (nicht 2) oder 3 – das ist hier die (entscheidende) Frage!
Irgendwann holt uns alle die Vergangenheit ein – bei der Antragstellung kann das böse enden. Der Vergleichszeitraum entscheidet über die Förderhöhe! Treten Sie daher für eine Optimierung mit uns in Kontakt.
Ein Ratespiel: Wie viel bekommt Herr „Umsatzlos“?
Das ist Herr Umsatzlos. Er ist Einnahmen-Ausgaben-Rechner und hat einen Gewerbebetrieb. Im Zeitraum von 16.3.2020 bis 15.4.2020 hat er einen dramatischen Umsatzeinbruch erlitten: Der Umsatz beträgt für diesen Zeitraum nur 1.800 Euro. #noworknomoney
Der Umsatz von Herrn Umsatzlos beträgt im Vergleichszeitraum KJ 2018 EUR 80.000,00. | Einkommensteuerbescheid 2018 (letzter!) | |
| EK Gewerbebetrieb | EUR 25.000 |
| EK Vermietung und Verpachtung | EUR 5.000 |
| SUMME | EUR 30.000 |
| Einkommensteuer | EUR 5.930 |
| Durchschnittsteuersatz | 20% |
Ermittlung Nettoeinkommen #netsoviel | EK Gewerbebetrieb | EUR 25.000 |
| Durchschnittsteuersatz | 20% |
| Steuer auf EK Gewerbebetrieb | EUR 5.000 (= 25.000 x 20%) |
| „Nettoeinkommen“ Vergleichszeitraum | EUR 20.000 |
| Umsatz netto im Vergleichszeitraum | EUR 80.000 |
| Umsatzrentabilität | 25 % ( = 20.000 / 80.000) |
| „Nettoeinkommen“ monatlich | EUR 1.667 ( = 20.000 / 12) |
Jetzt geht’s ans Eingemachte: | Umsatz Coronazeit (16.03-15.04.2020) | EUR 1.800 netto |
| Nettoeinkommen Coronazeit | EUR 450 ( = 1.800 x 25 %) |
Unterm Strich zählt, was Herr Umsatzlos bekommt: #kopfzerbrechen| Bemessungsgrundlage Förderung | EUR 1.217 ( = 1667- 450) |
| Davon 80% | EUR 973 |
Für alle Härtefallfonds – Phase 1 Aktivisten: #bereitserhalten| Erhaltener Härtefallzuschuss Phase I | EUR 1.000 |
| Härtefallzuschuss Phase II 16.3.-15.4. | EUR 0 (= 973 – Zuschuss Phase I) |
Zahltag 20.04.2020? Leider nein. Deshalb abklären, ob nicht 2019 als Vergleichsjahr besser bzw. für die Umsatzrentabilität der 3-Jahres-Durchschnitt heranzuziehen bzw. beides sinnvoll wäre.
Jetzt (wie gewohnt) zu den (lästigen) Details:
1. Was ist vorzubereiten?- Steuernummer oder Sozialversicherungsnummer
- KUR oder GLN
- Erträge/Betriebseinnahmen im Betrachtungszeitraum
- Positive Nebeneinkünfte
2. Leider NEIN
Ausgeschlossen von der Phase 2 sind natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine
Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Wenn das der Fall ist, empfehlen wir die Überprüfung was sinnvoller ist.
3. Voraussetzung: 50 % Umsatzeinbruch
Der Betrachtungszeitraum vom
16.3.2020 bis 15.4.2020 ist mit dem Umsatz des Monats März 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des ersten Quartals 2019 gegenüberzustellen. Für Unternehmen, die bei Antragstellung weniger als ein Jahr bestehen, ist die Planungsrechnung heranzuziehen.
4. Verlust in den Vorjahren – ein Problem?
Voraussetzung ist, dass in dem am wenigsten weit zurückliegenden rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 positive Einkünfte vorhanden sein müssen.
Alternativ hierzu erfolgt die Berechnung nach den letzten 3 (veranlagten) Einkommensteuerbescheiden. #itsyourchoice
5. Stichwort Nebeneinkünfte
Maßgeblich sind nur
positive Nebeneinkünfte. Werden Nebeneinkünfte erzielt, ist ihre Höhe (Gewinn, Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) anzugeben.
#Vereinfachung: Hier gilt NICHT der Betrachtungszeitraum
Es sind die Nebeneinkünfte desjenigen Kalendermonates heranzuziehen, in welchem der
Betrachtungszeitraum beginnt. #alsoMärz1-31
Zur Ermittlung des
Nettoeinkommens aus den Nebeneinkünften (Einkünfte abzüglich der darauf entfallenden Einkommensteuer) wird der Durchschnittssteuersatz des maßgebenden Vergleichsjahres herangezogen.
WIR HELFEN GERNE BEI DER BEREHNUNG!
6. Ich bin (GmbH)Gesellschafter-Geschäftsführer!
Gesellschafter-Geschäftsführer haben ausdrücklich zu bestätigen, dass eine wirtschaftlich
signifikante Bedrohung der Gesellschaft durch COVID-19 vorliegt und die Verminderung ihrer Einnahmen dadurch veranlasst ist. Sie müssen ausdrücklich zur Kenntnis nehmen, dass unrichtige Angaben zur Rückforderung der Förderung führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
#beverycareful!
7. Was ist bei Personengesellschaften zu tun?
Bei Personengesellschaften ist eine auf den
einzelnen Gesellschafter bezogene Betrachtung abzustellen. Hier sind für den Gesellschafter die
anteiligen Werte anzusetzen.
8. Don’t forget: Förderhöhe ist gedeckelt
Die Summe aus dem Nettoeinkommen eines Betrachtungszeitraums zuzüglich dem Nettoeinkommen aus den Nebeneinkünften und zuzüglich Förderung aus dem Härtefallfonds ist im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum mit € 2.000 begrenzt. Eine Förderungszusage in Auszahlungsphase 1 wird bei der Berechnung der maximalen Förderungshöhe in Auszahlungsphase 2 berücksichtigt.