Härtefall-Fonds – Phase 2 Start nach Ostern
Der Härtefall-Fonds ist ein Zuschuss von max. € 2.000,00/Monat für drei Monate – somit maximal bis zu € 6.000,00. Der Härtefall-Fonds soll den Verdienstentgang abfedern.
In der Härtefall-Fonds – Phase 1 wurden sofort bis zu € 1.000,00 überwiesen. Details hierzu finden Sie in unseren bisherigen News Härtefall-Fonds News 1 bzw. Härtefall-Fonds News 2
Aber keine Sorge, wenn Sie in der 1. Phase keinen Antrag stellen konnten. Die maximal € 6.000,00 sind trotzdem möglich, auch nur mit Phase 2. Beim Härtefall-Fonds handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Personenkreis wurde ausgeweitet:
- Einkommensober- und -untergrenzen werden künftig entfallen;
- Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe;
- Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus dem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen