Härtefall-Fonds – Phase 2 Start nach Ostern

Der Härtefall-Fonds ist ein Zuschuss von max. € 2.000,00/Monat für drei Monate – somit maximal bis zu € 6.000,00. Der Härtefall-Fonds soll den Verdienstentgang abfedern. In der Härtefall-Fonds – Phase 1 wurden sofort bis zu € 1.000,00 überwiesen. Details hierzu finden Sie in unseren bisherigen News Härtefall-Fonds News 1 bzw. Härtefall-Fonds News 2 Aber keine Sorge, wenn Sie in der 1. Phase keinen Antrag stellen konnten. Die maximal € 6.000,00 sind trotzdem möglich, auch nur mit Phase 2. Beim Härtefall-Fonds handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Personenkreis wurde ausgeweitet:
  • Einkommensober- und -untergrenzen werden künftig entfallen;
  • Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind nicht weiter Ausschlussgründe;
  • Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus dem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen
Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise sein, dies ist vom 16.3.2020 bis 15.4.2020. Der Förderzuschuss aus Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet. Information aufgrund vieler Anfragen: Es können alle Corona-Förderungen beantragt werden und schließen sich gegenseitig nicht aus, aber es erfolgt eine Anrechnung, damit ein und der selbe Sachverhalt nicht doppelt gefördert wird. Wer kann um eine Förderung ansuchen? Beim Härtefallfonds wird unverändert auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung. Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird über die Agrarmarkt Austria ermöglicht. Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen ist derzeit noch in Ausverhandlung. Weitere Infos dazu auf Link bmf.gv.at bzw. Link wko.at