Gute Unterhaltung, hohe Kosten? Der neue ORF-Beitrag und was Unternehmen wissen müssen

Seit dem 1.1.2024 hat sich in Sachen Rundfunkgebühren einiges getan – die allseits bekannte und wenig beliebte GIS-Gebühr wurde durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt. Doch was bisher vor allem für Privatpersonen galt, kann nun auch Unternehmer betreffen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Details dieses Beitrags, der unter gewissen Umständen in Ihre monatlichen Ausgaben fließen könnte.

# Privatpersonen

Der ORF-Beitrag muss von Privatpersonen unabhängig von Empfangsgeräten gezahlt werden und beläuft sich monatlich auf EUR 15,30.

Je nach Bundesland kann zusätzlich eine regionale Abgabe anfallen, wobei Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg darauf verzichten. #super In den anderen Bundesländern werden die Empfänger zusätzlich zur Kassa gebeten. Das Burgenland, Kärnten und die Steiermark sind dabei Spitzenreiter. Der Unterschied beträgt bis zu EUR 55,20.

Auflistung der regionalen Abgabe

# Unternehmen

Die Verpflichtung zur Zahlung des neuen ORF-Beitrags knüpft an die Kommunalsteuerpflicht von Unternehmen im vergangenen Kalenderjahr an.

Für jede Gemeinde, in der eine betriebsstättenähnliche Einrichtung im Sinne des Kommunalsteuerrechts besteht, muss ein ORF-Beitrag entrichtet werden.

Eine Betriebsstätte wird hierbei als feste räumliche Anlage oder Einrichtung definiert, die direkt oder indirekt der unternehmerischen Tätigkeit dient.

# Befreiung ist möglich

Falls Unternehmen bisher von der Kommunalsteuer befreit waren, beispielsweise wegen gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke, gilt diese Befreiung auch für die ORF-Beitragspflicht.

Unternehmen, deren Firmenadresse mit ihrem Hauptwohnsitz übereinstimmt, sind ebenfalls von der privaten Beitragspflicht befreit.

# Staffelung

Ohne die Landesabgabe beträgt der ORF-Beitrag bis 2026 ebenfalls monatlich EUR 15,30. Für Unternehmer gibt es jedoch eine Staffelung, was unter Umständen bedeutet, dass mehrere ORF-Beiträge pro Monat gezahlt werden müssen und es durchaus teuer werden kann. Kurzum: Je höher die ausbezahlte Lohnsumme ist, also je mehr Arbeitnehmer man hat, desto höher ist der zu zahlende ORF-Beitrag.

Die Staffelung sieht folgendermaßen aus:

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Ab Ende April 2024 erhalten Unternehmen, die kommunalsteuerpflichtig sind, Zahlungsaufforderungen von der ORF Beitrags Service GmbH (OBS), und die festgesetzten Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung fällig.

Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt eine Festsetzung durch Bescheid, und gegen diesen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

Meldeverstöße können zu Verwaltungsstrafen führen.

# Meldung

Die Anmeldung zum ORF-Beitrag hat an die ORF-Beitrags-Service GmbH zu erfolgen und ist nur notwendig, wenn bei der GIS keine aktuelle Meldung vorliegt. Aufrechte GIS-Meldungen und aufrechte SEPA-Aufträge werden unter Anpassung des eingezogenen Betrages weitergeführt. Die Daten zur Bemessungsgrundlage erhält die Gesellschaft in weiterer Folge automatisiert vom BMF unter Einhaltung des Datenschutzes.

Die erstmalige Registrierung im betrieblichen Bereich erfolgt allerdings nicht automatisch. Der Beitragsschuldner muss bis zum 15.04. des beitragspflichtigen Jahres eine Meldung über den Beginn bzw. das Ende der Beitragspflicht machen. Diese Meldung sollte Firmenname, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer bzw. GISA-Zahl sowie die Steuernummer enthalten. Meldeverstöße (Unterlassung sowie Erstattung unrichtiger Meldungen) können mit Verwaltungstrafen von bis zu € 2.180,00 bestraft werden.

Viel Spaß beim Fernsehen und Radiohören!

Ihr Fidas Team