(Freier) Dienstvertrag oder Werkvertrag – das ist hier die Frage
Der Paragrafendschungel der heimischen Arbeitswelt ist reich an Vertragstypen – drei von ihnen sind für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig. Nicht immer sind sie einfach zu unterscheiden, doch eine Fehlbehandlung des Arbeitsverhältnisses kann schwerwiegende Folgen haben.
# (Freier) Dienstvertrag vs. Werkvertrag
Die drei Arbeitsverträge unterscheiden sich sowohl auf arbeitsrechtlicher als auch sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Ebene.- Ein echter Dienstnehmer steht in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis und trägt kein Unternehmerrisiko.
- Anders der freie Dienstnehmer: Er ist zwar ebenfalls wirtschaftlich abhängig und trägt kein Unternehmerrisiko, ist jedoch nicht bzw. sehr gering persönlich abhängig.
- Der Auftragnehmer eines Werkvertrags ist selbstständiger Unternehmer und trägt daher auch das Unternehmerrisiko. Dafür ist er persönlich wie auch wirtschaftlich gänzlich unabhängig vom Auftraggeber und arbeitet mit eigenen Betriebsmitteln – anders als echte und freie Dienstnehmer, die mit fremden Betriebsmitteln arbeiten.