Fit und steuerfrei: So macht Gesundheitsförderung doppelt Spaß!
Wussten Sie, dass das Finanzamt Ihren Einsatz für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter belohnt? Ja, richtig gehört! Durch gezielte Präventionsmaßnahmen können Sie nicht nur das Wohlbefinden Ihrer Teammitglieder steigern, sondern auch ordentlich bei Steuern und Sozialabgaben sparen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie durch smarte Gesundheitsförderung Ihr Unternehmen fit halten und gleichzeitig das Finanzamt zum Mitzahlen bringen.
# Präventionsmaßnahmen
Die gute Nachricht: Betriebliche Gesundheitsförderung, die präventive Maßnahmen wie Fitnesskurse oder Massagen umfasst, ist von der Steuer befreit. Als Arbeitgeber können Sie diese Kosten vollständig von der Steuer absetzen, solange die Angebote auf einen gesünderen Lebensstil abzielen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: Direkte Barleistungen sind steuerlich nicht begünstigt. Vergünstigte Abonnements für Fitnessstudios oder langfristige Mietverträge für Sportplätze hingegen schon. Diese können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei zur Verfügung stellen. Und vergessen Sie nicht: Impfungen sind immer steuerfrei!
# Die fünf Kriterien
Damit die Beiträge zur Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, müssen die Angebote folgende fünf Voraussetzungen erfüllen:
- Zielgerichtet: Ziele wie Raucherstopp oder Gewichtsreduktion müssen im Vorfeld definiert sein.
- Wirkungsorientiert: Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss wissenschaftlich belegt sein.
- Gesetzlich anerkannt: Die Angebote müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sein.
- Qualifizierte Anbieter: Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte.
- Allgemeine Verfügbarkeit: Die Maßnahmen müssen allen Mitarbeitern oder definierten Gruppen angeboten werden.
# Themenbereiche
Damit eine Maßnahme in der Gesundheitsförderung und Prävention anerkannt wird, muss sie einem der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden:
- Ernährung: Maßnahmen gegen Übergewicht, Ernährungsberatung und Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung. Steuerlich begünstigt sind Kurse von Ärzten, Diätologen oder Ernährungswissenschaftlern, auch Kochkurse, wenn sie mit Schulungen verknüpft sind. Nicht steuerfrei sind Nahrungsergänzungsmittel und reine Kochkurse.
- Bewegung: Begünstigt sind zB Programme zur Rückengesundheit, die von qualifizierten Trainern, Physiotherapeuten oder Ärzten durchgeführt werden. Allgemeines Kraft- und Ausdauertraining sowie Fitness-Abonnements sind nicht steuerfrei. TIPP: Die Teilnahme an Laufveranstaltungen können Sie als Betriebsveranstaltung mit bis zu 365 Euro pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei organisieren. Auch Gutscheine für Sportangebote sind bis zu 186 Euro jährlich begünstigt.
- Sucht: Raucherentwöhnungsprogramme sind steuerlich begünstigt, wenn sie von Gesundheitspsychologen oder Ärzten geleitet werden.
- Psychische Gesundheit: Maßnahmen gegen Stressfolgen, wie Burnout-Prävention, durch Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten oder Ärzte sind begünstigt.
# Betriebsarzt und steuerfreie Vorsorge
Auch Leistungen durch den Betriebsarzt oder medizinische Vorsorgemaßnahmen sind steuerfrei. Zudem können Sie bis zu 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter für Prämien zur Zukunftssicherung steuerfrei ausgeben, solange der Gleichheitsgrundsatz gewahrt bleibt.
# Fazit
Mit diesen Informationen können Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern, sondern auch spürbar Steuern sparen. Ein echter Gewinn für alle Beteiligten!
Ihr Fidas Team