Familienhärtefonds

Die Informationsflut hat uns in dieser Woche wieder mitgerissen. Regierungsvorlagen, Gesetze, Interpretationen, vor allem aber auch Spekulationen bleiben uns in Corona-Zeiten nicht erspart. In dieser Woche haben wir für Sie das Wichtigste kurz und knackig auf den Punkt gebracht, was sich getan hat: Bevor es um den Familienhärtefonds geht (#wearefamily) – fassen wir Ihnen die aktuellen Neuerungen im Steuerrecht auf einem Blick zusammen: #1 Aktuelle Highlights aus steuerlicher Sicht rund um Corona
  • Damit unterm Strich das bleibt, was oberhalb ausbezahlt wird: Steuerfreiheit für öffentliche Zuwendungen aufgrund Corona-Fonds
  • Aus dem Schlafzimmer über die Dusche ins Home-Office: Das geht sich mit den steuerrechtlichen Anforderungen an das Pendlerpauschale km-mäßig nicht aus! Aber auch hier ist der Gesetzgeber großzügig: Pendlerpauschale bleibt bei COVID-Kurzarbeit, Home-Office oder Dienstverhinderungen aufrecht,
  • Im Home-Office mit dem Bürostuhl in der Kuscheldecke verheddert und sich den Arm verstaucht? No Problem! Die Unfallversicherung wurde auch auf das Home-Office entsprechend ausgedehnt. Damit ist auch der Unfall im Wohnzimmer während der Arbeitszeit gedeckt.
  • Nur wer selbst brennt, kann andere anfeuern! Stichwort: Systemerhaltende Mitarbeiter – ohne sie geht nichts! Zulagen und Bonuszahlungen aufgrund COVID für Mitarbeiter bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr 2020 steuerfrei,
  • Zurück ins Berufsleben: Hälftesteuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinn von Ärzten, die aufgrund Corona die ärztliche Tätigkeit wieder aufnehmen,
  • Auch wenn Schutzmasken nicht unsere Fashionherzen erobern: Die Lieferung von Schutzmasken unterliegt ab 13.04.2020 einer 0%igen Umsatzsteuer. Vorteil: Der Vorsteuerabzug für die Anschaffung besteht trotzdem!
#2 Familienhärtefonds Seit 15.04.2020 sind Corona-Familienhärtefonds Anträge möglich. Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen. #nopayback Voraussetzungen Hauptwohnsitz Österreich Familienbeihilfe für mindestens 1 Kind im Familienverband, Stichtag 28.02.2020. Für selbständige Mummies und Daddies: Der Unternehmer ist in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zu den lt. Härtefallfonds förderfähigen Personen. #vorbereitungistalles
  • Einkommensteuerbescheid 2017 u. Fördermitteilung WKO aus Härtefallfonds,
  • Einkommensbeleg des anderen im Haushalt lebenden Elternteils,
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Überweisungskontos lt. Antrag.
  Für unselbständige Mummies und Daddies: Dienstnehmer, die zum Stichtag 28.02.2020 beschäftigt waren, haben aufgrund der Corona- Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurden zur Corona-Kurzarbeit gemeldet. #vorbereitungistalles
  • Lohn- oder Gehaltszettel per 28.02.2020 und Arbeitslosengeld-Bescheid oder
  • Lohn- oder Gehaltszettel per 28.02.2020 und Kurzarbeitsnachweis,
  • Einkommensbeleg des anderen im Haushalt lebenden Elternteils,
  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Überweisungskontos lt. Antrag.
Abhängig von den im Elternhaushalt lebenden Personen, ist die Förderhöhe gestaffelt. Beispiel: Ein Paar plus ein Kind unter 10 Jahren erhält eine Unterstützung von € 600,00. (Weitere Details siehe beiliegende Richtlinien) Maximale Einkommensgrenzen (pro Monat):
  • Einelternhaushalt +  1 Kind                € 1.600,00
  • Einelternhaushalt +  2 Kinder             € 2.000,00
  • Einelternhaushalt >  2 Kinder             € 2.800,00
  • Paar + 1 Kind                                     € 2.400,00
  • Paar + 2 Kinder                                  € 2.800,00
  • Paar > 2 Kinder                                  € 3.600,00
Die Richtlinie mit allen Details befindet sie hier. Das Antragsformular senden Sie bitte an: corona-hilfe@bmafj.gv.at