Familienbeihilfe, Unterhaltsleistungen und Kirchenbeitrag
Familien zählen zu den großen Verlierern des so genannten Sparpakets. In den meisten Fällen wird der Bezug der Familienbeihilfe nur mehr bis zum 24. Lebensjahr möglich sein.
Familienbeihilfe
- Die Familienbeihilfe wird nur mehr bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt. Ein längerer Bezug ist möglich bei Studien mit Mindeststudiendauer von 10 Semestern oder mehr, bei Studenten, die mit 19 Jahren ein Studium beginnen und in der Mindeststudienzeit studieren sowie bei Verzögerungen durch Präsenz- und Zivildienst sowie Schwangerschaft.
- Die 13. Familienbeihilfe wird nur mehr vom 6. bis zum 15. Lebensjahr ausbezahlt und zwar mit einem reduzierten Pauschalbetrag von € 100.
- Entfall der Familienbeihilfe für Arbeit suchende Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, Entfall der Familienbeihilfe nach Berufsausbildung.
- Die jährliche Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder in Berufsausbildung steigt von € 9.000 auf € 10.000.
- Diese Änderungen treten mit 1.7.2011 in Kraft.
- Reduktion des Mehrkindzuschlags von € 36 auf € 20.
- Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Familien ohne Kinder (d.h. es wird für kein Kind Familienbeihilfe bezogen) ab 1.1.2011.