eZustellung

Behördliche Nachrichten werden künftig auf oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“ zentral im elektronischen Postfach „MeinPostkorb“ zugestellt. Ein Einstieg in die verschiedenen Zustellpostfächer ist somit nicht mehr notwendig. Ist eine neue Nachricht eingetroffen, wird man darüber per E-Mail verständigt. Für Verfahren und Dokumente, die sich nicht elektronisch abwickeln lassen (z.B. Zustellung eines Reisepasses, Originalpapierdokument-Beilagen, Eheschließung), gilt das Recht auf elektronischen Verkehr natürlich nicht. Mit Juli 2019 wurden Unternehmen, die in FinanzOnline nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet und eine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigungen bei den neuen Zustellungen eingetragen haben, ins Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung übernommen. Sollten Sie in den letzten Wochen eine diesbezügliche Benachrichtigung in Ihrer Databox erhalten haben, gehören Sie zu diesen genannten Unternehmen. Allerdings sind ab 1. Jänner 2020 alle Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Diese können der Teilnahme an der elektronischen Zustellung widersprechen. Um ihr Profil im Teilnehmerverzeichnis zu löschen, steigen Sie bitte in das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ im angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals ein. Im Bereich „Profileinstellungen“ können Sie im Menüpunkt „Registrierung löschen“ ihre Registrierung im Teilnehmerverzeichnis löschen. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Registrierung erst wieder ab dem 1.12.2019 möglich ist. Der in den zugrundeliegenden Bestimmungen (insbesondere E-Government-Gesetz, Zustellgesetz) verwendete Unternehmensbegriff umfasst neben Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, unter anderem auch Personen die im Rahmen der Finanzverwaltung betrieblich veranlagt werden. Daher ist der Unternehmensbegriff weiter gefasst. Dies sind beispielsweise Personen mit ❚ Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ❚ Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ❚ Einkünften aus Gewerbebetrieb ❚ Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ❚ aufrechter Beteiligung bei Personengesellschaft(en) ❚ Einkünften aus Kapitalvermögen ❚ sonstigen Einkünften (z.B. Immobilienverkäufen) Auch Vereine werden in diesem Zusammenhang als Unternehmen geführt. Die Übernahme Ihrer Adressierungs­information in das Teilnehmerverzeichnis erfolgt in Vorbereitung für die Verfügbarkeit der elektronischen Zustellung NEU ab 1. Dezember 2019. Eine Registrierung am Teilnehmerverzeichnis bedeutet, dass ihr Unternehmen ab 1. Dezember 2019 zur elektronischen Zustellung gemäß Zustellgesetz registriert ist und auf diesem Weg nachweisliche und nicht-nachweisliche elektronische Zustellungen von Behörden empfangen kann. Sie haben ab sofort über das elektronische Portal „MeinPostkorb“ im angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals (www.usp.gv.at) die Möglichkeit, Ihre aus Finanzonline übernommenen Daten zu prüfen und (falls nicht bereits geschehen) in der USP-Administration Postbevollmächtigte, welche die Abholung der elektronischen Zustellung durchführen können, zu definieren.