Erste Rechtsprechung zur neuen Elternteilzeit

Erste Rechtsprechung zur neuen Elternteilzeit

Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitnehmern können seit 1.7.2004 mit einem "Quasi-Rechtsanspruch" ihrer Mitarbeiter auf eine Teilzeitbeschäftigung bis zum 7. Lebensjahr des Kindes konfrontiert werden,
wenn die Mutter oder der Vater schon mindestens 3 Jahre im Unternehmen beschäftigt ist.

Dies bedeutet eine erhebliche zusätzliche Belastung für Sie als Arbeitgeber. Ihr Mitarbeiter kann nämlich diese Elternteilzeit durch eine einseitige Erklärung über die gewünschte neue Lage und/oder die Dauer der Arbeitszeit auslösen. Sollten Sie als Arbeitgeber dann mit der vorgeschlagenen Teilzeitvariante nicht einverstanden sein, wäre rechtzeitig eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht mit Unterbreitung eines Gegenvorschlags einzubringen. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über die Klage zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und jenen des Arbeitgebers abzuwägen.

Klageweg möglichst vermeiden

Erste Gerichtsentscheidungen haben gezeigt, dass die Interessen der Arbeitnehmer den betrieblichen Interessen meistens vorgezogen werden, da die Gerichte den Betrieben größere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und dem Einsatz von Ersatzkräften zumuten. Als Arbeitgeber sollten Sie daher den Klageweg möglichst vermeiden und in Gesprächen mit Ihrem Mitarbeiter eine einvernehmliche Lösung suchen.