Energiekostenzuschuss 1+2 für Unternehmen – That’s new 2023!
Hell beleuchtete Häuser während der Weihnachtszeit können nicht über die Energiekrise hinwegtäuschen. Die exorbitanten Energiepreise machen eine weitere Energieförderung notwendig. Aus diesem Grund wurde noch vor Weihnachten von der Bundesregierung ein weiteres Förderpaket präsentiert.
Quelle: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20221222_Medieninfo_Energiekostenzuschuss_2.pdf
HINWEIS: Bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben.
# Energiekostenzuschuss 1
Am 22.12.2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass der Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen und Betriebe auch im Dezember 2022 gewährt wird. Der ursprüngliche Förderzeitraum betrug Februar bis September 2022. Dieser Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Für das 4. Quartal wird es eine eigene Antragsphase geben. Hinzu kommt in diesem Quartal die Förderung von Dampf in der ersten Stufe. Weiters wird es vom 16. bis 20.01.2023 noch einmal eine Voranmeldefrist für den Energiekostenzuschuss 1 geben. » Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag vom 05.10.2022 «# Energiekostenzuschuss 2
Außerdem wurden folgende Fakten zum Energiekostenzuschuss 2 veröffentlicht – wobei die entsprechende Richtlinie noch ausständig ist.- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Förderungszeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
- Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
- Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
- Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
- Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich sein.
- Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
- Zusätzliche Kriterien:
- In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
- Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
- Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
- Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
- Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen.
| Stufe | Unter- u. Obergrenze in €/pro Jahr | Energieintensität (Eingangskriterium) | Förderintensität (in %) | Berechnungsformel | Verbrauchsmenge (gefördert) | Energiearten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.000 – 2 Mio. | 0% | 60% | Förderung der Mehrkosten | 100% von 2021 | Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc. |
| 2 | 2 Mio. – 4 Mio. | 0% | 50% | Förderung des 1,5- fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
| 3 | 4 Mio. – 50 Mio. | 3% auf 2021 ODER 6% auf das erste Halbjahr 2022 | 65% | Förderung des 1,5- fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
| 4 | 50 Mio. – 150 Mio. | 3% auf 2021 ODER 6% auf das erste Halbjahr 2022 | 80% | Förderung des 1,5- fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
| 5 (NEUE STUFE) | 4 Mio. – 100 Mio. | 0% | 40% | Förderung des 1,5- fach übersteigenden Preises | 70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
# Pauschalförderung
Nach wie vor gibt es keine näheren Informationen zum pauschalen Fördermodell für jene Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss 1 und 2 nicht erfüllen. Dies betrifft Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als € 6.666,- ausmachen. #wekeepyouupdated# Fragen Sie uns
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