Ist Ihr Antrag auf Energieabgabenvergütung bereits eingereicht?
Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden. #nichtversäumen
# Bin ich überhaupt antragsberechtigt?
Vergütungsberechtigt sind nur Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht.
Vergütungsberechtigt sind Energieabgaben für die Erzeugung von Wärme, Dampf und Warmwasser, die unmittelbar für einen Produktionsprozess verwendet werden, wobei folgende Energieträger in die Energieabgabenvergütung einzubeziehen sind:
- Elektrische Energie im Sinn des Elektrizitätsabgabegesetzes
- Erdgas im Sinn des Erdgasabgabegesetzes
- Kohle im Sinn des Kohleabgabegesetzes
- Mineralöle im Sinn des Mineralölsteuergesetzes (Heizöl Extraleicht; Heizöl leicht, mittel, schwer) und Flüssiggas