Elektronisch übermittelte Rechnungen
Elektronisch übermittelte RechnungenDas Finanzministerium hat in einem Erlass die Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen und Gutschriften präzisiert. Um den Vorsteuerabzug zu wahren, müssen diese Anforderungen unbedingt erfüllt werden.
Eine elektronisch übermittelte Rechnung gilt nur dann als Rechnung im Sinn des Umsatzsteuergesetzes und berechtigt somit zum Vorsteuerabzug, wenn sie
- mit einer elektronischen Signatur ("fortgeschrittene Signatur") versehen ist oder
- im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) übermittelt wird und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Sammelrechnung) in Papierform oder auf elektronischem Weg (samt einer elektronischen Signatur) übermittelt wird.