Echte Benefits, die ankommen
# Steuerzuckerl
Der Mehrwert von Essensgutscheinen als Mitarbeiter Benefit ist in Österreich noch zu wenig bekannt. 50 % der Führungskräfte wissen laut Umfragen nichts von diesem „Steuerzuckerl“ und demnach kommen 80 % der Arbeitnehmer nicht in den Genuss einer Mittagspause mit keinen bis sehr geringen Mehrkosten.
# Image
Durch Essenszuschüsse wird nicht nur die Mitarbeitermotivation erhöht und die Produktivität gesteigert. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter führen zu weniger Krankenstandstagen. Nicht zuletzt haben diese Einflüsse auch positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und das Image des Unternehmens.
# Steuerfreibetrag
Ausgehend von 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich ein Steuerfreibetrag von maximal EUR 1.760,00. Definitiv ein Benefit im Vergleich zur Gehaltserhöhung in Zeiten von hoher Inflation und die Steuerersparnis macht sich bereits ab einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter bezahlt.
Lassen Sie den Steuerfreibetrag nicht ungenutzt.# Und so geht's
Essensgutscheine können in Papierform, als Chipkarte, als digitaler Essens-Bon, als Prepaid-Karte, aber auch über eine vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte App ausgegeben werden. Die Gutscheine für Mahlzeiten können kumuliert, ohne wertmäßiges Tageslimit, an jedem Tag (auch am Wochenende) eingelöst werden. Damit bei der Lohnabgabenprüfung die abgabenfreie Ausgabe der Essens-Bons anerkannt werden, ist ein Nachweis, des Dienstgebers zu erbringen, dass der Arbeitnehmer einen Essen-Bon pro Tag erhält.
Beispiel:
Ein vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter bekommt am Monatsbeginn 22 Essens-Bons. (Annahme 22 Arbeitstage im jeweiligen Monat). Am Monatsende kontrolliert der Dienstgeber, an wie vielen Arbeitstagen tatsächlich nicht gearbeitet wurde (z.B. aufgrund Krankheit, Urlaub, Feiertag, Pflegefreistellung etc.). Diese zu viel ausgegebenen Essens-Bons sind zurückzugeben oder es kann ein entsprechender Sachbezug in der Gehaltsverrechnung angesetzt werden. Alternativ dazu können die Essens-Bons auch wöchentlich ausgegeben werden, dies obliegt ganz allein dem Dienstgeber.
# Einlösen
Gutscheine für Mahlzeiten können in kooperierenden Restaurants, zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Die Speisen könnten ebenso abgeholt bzw. von einem Lieferservice geliefert und zu Hause im Homeoffice konsumiert werden. Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmittel in Supermärkten, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind bis zu einem Betrag von EUR 2,00 pro Arbeitstag steuerfrei.
Euer Fidas Team