E-Auto Besitzer aufgepasst: <br> kennen Sie schon die THG Prämie?
Laufend Geld erhalten, nur weil man ein E-Auto fährt? Geht das? JA! Seit 2023 können E-Auto Besitzer die ePrämie erhalten, quasi als Belohnung für eingespartes CO2 und die Verwendung von erneuerbarem Strom. Klingt gut? Dann lesen Sie unbedingt weiter.
# Etwas Theorie
Mineralölkonzerne sind dazu verpflichtet, ihren CO2-Fußabdruck jährlich zu senken. Die Treibhausgasminderungsquote (à THG-Quote) beträgt im Jahr 2023 6% und steigt bis 2030 auf 13%. Mit Beginn des Jahres 2023 dürfen Halter von Elektrofahrzeugen ihre eingesparten Treibhausgasemissionen (CO2) an die Quotenverpflichteten verkaufen. Da ein direkter Handel der eQuoten zwischen Privatpersonen und Mineralölkonzernen sehr unpraktikabel wäre, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, den eQuoten-Handel von Dienstleistern abwickeln zu lassen. Die Dienstleister sind Zwischenhändler und bündeln die Rechte an Zertifikaten mehrerer Kunden und verkaufen diese an die Mineralölkonzerne weiter. Tolle Geschäftsidee! THG-Prämie, eQuote oder einfach nur ePrämie – es gibt viele Namen, doch es steckt dasselbe dahinter. Die Prämie berechnet sich nach der jährlichen Einsparung an CO2 Emissionen eines zweispurigen, vollelektrisch betriebenen Kraftfahrzeuges (KEINE Plug-In-Hybridfahrzeuge) im Vergleich zu einem fossil betriebenen Kraftfahrzeug.# Voraussetzungen?
- Das Fahrzeug ist in Österreich zugelassen.
- Das Fahrzeug ist ein reines Batterieelektrofahrzeug (Hybride oder Plug-In-Hybride sind nicht zulässig). In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss hierzu „Elektro“ im Feld P.3 stehen.
- Das Fahrzeug muss zweispurig sein.
- Sie sind als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen (Felder C.1.1 und C.1.2).
- Sie haben das Fahrzeug für das betreffende Kalenderjahr noch bei keinem anderen Dienstleister zum eQuotenhandel angemeldet.