E-Auto Besitzer aufgepasst: <br> kennen Sie schon die THG Prämie?

Laufend Geld erhalten, nur weil man ein E-Auto fährt? Geht das? JA! Seit 2023 können E-Auto Besitzer die ePrämie erhalten, quasi als Belohnung für eingespartes CO2 und die Verwendung von erneuerbarem Strom. Klingt gut? Dann lesen Sie unbedingt weiter.

# Etwas Theorie

Mineralölkonzerne sind dazu verpflichtet, ihren CO2-Fußabdruck jährlich zu senken. Die Treibhausgasminderungsquote (à THG-Quote) beträgt im Jahr 2023 6% und steigt bis 2030 auf 13%. Mit Beginn des Jahres 2023 dürfen Halter von Elektrofahrzeugen ihre eingesparten Treibhausgasemissionen (CO2) an die Quotenverpflichteten verkaufen. Da ein direkter Handel der eQuoten zwischen Privatpersonen und Mineralölkonzernen sehr unpraktikabel wäre, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, den eQuoten-Handel von Dienstleistern abwickeln zu lassen. Die Dienstleister sind Zwischenhändler und bündeln die Rechte an Zertifikaten mehrerer Kunden und verkaufen diese an die Mineralölkonzerne weiter. Tolle Geschäftsidee! THG-Prämie, eQuote oder einfach nur ePrämie – es gibt viele Namen, doch es steckt dasselbe dahinter. Die Prämie berechnet sich nach der jährlichen Einsparung an CO2 Emissionen eines zweispurigen, vollelektrisch betriebenen Kraftfahrzeuges (KEINE Plug-In-Hybridfahrzeuge) im Vergleich zu einem fossil betriebenen Kraftfahrzeug.

# Voraussetzungen?

  1. Das Fahrzeug ist in Österreich zugelassen.
  2. Das Fahrzeug ist ein reines Batterieelektrofahrzeug (Hybride oder Plug-In-Hybride sind nicht zulässig). In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss hierzu „Elektro“ im Feld P.3 stehen.
  3. Das Fahrzeug muss zweispurig sein.
  4. Sie sind als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen (Felder C.1.1 und C.1.2).
  5. Sie haben das Fahrzeug für das betreffende Kalenderjahr noch bei keinem anderen Dienstleister zum eQuotenhandel angemeldet.
Auch Firmenfahrzeuge können zum eQuoten-Handel angemeldet werden. Es ist außerdem egal, ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes E-Auto handelt. Bei Leasingfahrzeugen kommt es darauf an, wer im Zulassungsschein als Halter eingetragen ist, denn nur dieser ist zur Beantragung der Prämie berechtigt.

# Was muss ich tun?

Um die geladene Strommenge nachzuweisen, müssen genaue Aufzeichnungen existieren. Gibt es diese nicht, wird eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug pro Jahr angenommen. Die Pauschalmethode wird der Regelfall sein! Es gibt in Österreich verschiedene Dienstleister, die THG eQuoten bündeln und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen und somit Prämien an Privatpersonen bzw. Unternehmen auszahlen. Die Beantragung ist weitgehend ähnlich und funktioniert via Registrierung und Antragstellung auf der jeweiligen Website. Die Höhe der Prämie ist variabel und unter anderem abhängig vom Dienstleister. Sie beträgt momentan bis zu 900 EURO jährlich. Etwaige Antragsfristen müssen berücksichtigt werden. Ein Vergleich lohnt sich! Nähere Infos und Vergleiche finden Sie unter: www.thg-vergleichstest.at Viel Spaß beim CO2-Sparen und Geldverdienen! Euer Fidas Team
Bildcredits: Foto von Ralph Hutter auf Unsplash: https://unsplash.com/de/fotos/sBtDQMmWQPI