€ 200,- pro Kalenderjahr: Zuschüsse Carsharing

Nachdem der Valentinstag schon wieder vorbei ist, ist es nun Zeit, an eine andere Art der „Nähe“ zu denken: Nämlich die Nähe zu unserer Umwelt. Passend dazu ist es ab dem 01.01.2023 möglich, dass ArbeitgeberInnen ihren MitarbeiterInnen einen Zuschuss für Carsharing-Angebote bzw. E-Mobilität bis zu € 200,- pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei leisten können. Mehr dazu lesen Sie im Text.  

#(Car) Sharing is Caring

Ab 2023 können ArbeitgerberInnen ihren MitarbeiterInnen Zuschüsse von bis zu € 200,- pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei zur Nutzung von Carsharing-Angeboten leisten. Dazu zählen neben Autos auch E-Bikes, E-Scooter, E-Motorräder und sogar Fahrräder! Der Zuschuss deckt die entgeltliche Nutzung privat veranlasster (nicht beruflicher) Fahrten im Rahmen des Carsharings ab.  

#Voraussetzung

  • Der Zuschuss darf nicht über die Lohnverrechnung ausgezahlt werden. Die Zahlung muss entweder direkt an den Plattformbetreiber erfolgen oder in Form von Gutscheinen an die jeweiligen ArbeitnehmerInnen geleistet werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Verwendung nur für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km erfolgen kann. Dazu zählen u.a. E-Autos, E-Bikes, E-Motorräder, E-Scooter (und eben auch normale Fahrräder).
 

# Haben Sie Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zu Verfügung. Kontaktieren Sie einfach das Fidas-Team.

 
Quellen:
https://lindemedia.at/news/news-pvinfo/foerderung-von-elektromobilitaet-in-der-lohnsteuer
LStR 2002 GZ 07 2501/4-IV/7/01 idF GZ 2002-0.882.742 vom 19. Dezember 2022
 
Bildcredits: Foto von Michael Marais auf Unsplash: https://unsplash.com/de/fotos/HjV_hEECgcM