Dürfen wir vorstellen? Die neue Gesellschaftsform im österreichischen Wirtschaftsleben: die FlexKap

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) ist eine im Jahr 2023 neu eingeführte Gesellschaftsform, gedacht speziell – aber nicht nur – für innovative Start-ups.

Das dazugehörige Gesetz, das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG), regelt ihre Funktionsweise, doch gelten bei fehlenden Regelungen die GmbH-Bestimmungen.

Die FlexKap ist eine eigenständige juristische Person mit einem Mindeststammkapital von € 10.000,-. Im Vergleich zur GmbH weist sie einige Besonderheiten auf wie folgt:

Stammeinlagen: Der Mindestbetrag für die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter beträgt lediglich € 1,-, im Gegensatz zu € 70,- bei der GmbH. Zudem ist eine Aufteilung der Geschäftsanteile möglich.

Uneinheitliche Stimmabgabe: Gesellschafter mit mehreren Stimmen können ihr Stimmrecht uneinheitlich ausüben, beispielsweise bei insgesamt zehn Stimmen mit vier Stimmen für den Antrag und sechs Enthaltungen.

Unternehmenswert-Anteile: Diese bilden eine spezielle Form des Stammkapitals und ermöglichen eine vereinfachte Mitarbeiterbeteiligung. Inhaber solcher Anteile haben begrenzte Rechte, ähnlich stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Sie haben Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn, jedoch kein Stimmrecht. Übertragungen bedürfen der Schriftform (kein Notariatsakt!), und Mitarbeiter müssen umfassend über wirtschaftliche und rechtliche Aspekte belehrt werden.

Umlaufbeschluss: Im Gesellschaftsvertrag der FlexKap kann, anders als bei der GmbH, festgelegt werden, dass Abstimmungen auch schriftlich (Umlaufbeschlüsse) durchgeführt werden dürfen, ohne dass jeder Gesellschafter im Einzelfall zustimmen muss.

Form von Anteilsübertragungen: Im Gegensatz zur GmbH, die Notariatsaktpflicht vorsieht, genügt in der FlexKap eine Privaturkunde durch einen Notar oder Rechtsanwalt für Anteilsübertragungen. Die Identität der handelnden Personen und die Rechtsfolgen müssen überprüft und erklärt werden.

Eigene Geschäftsanteile: Angelehnt an das Aktienrecht, ist der Erwerb eigener Geschäftsanteile unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden.

Bedingte Kapitalerhöhung: Eine bedingte Kapital-

erhöhung ist erlaubt und wird durchgeführt, wenn ein unentziehbares Umtausch- oder Bezugsrecht ausgeübt wird. Dies ist jedoch nur zu bestimmten Zwecken möglich, wie z.B. zur Gewährung von Bezugsrechten an Gläubiger von Finanzierungsinstrumenten oder zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen.

Genehmigtes Kapital: Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführung ermächtigen, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen. Dieses genehmigte Kapital kann für Start-ups nützlich sein, etwa für den schrittweisen Beitritt von Investoren und für Beteiligungsprogramme für Mitarbeiter.

Sonstige Finanzierungsformen: Um den Gesellschaftern Freiheit bei der Kapitalbeschaffung zu gewähren, wird die Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten mit späteren Bezugs- oder Wandlungsrechten (z.B. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Genussrechte) gesetzlich erlaubt.

Anwendungsbereich

All diese genannten rechtlichen Eigenschaften machen die FlexKap zu einer angepassten, flexiblen Alternative zur GmbH, insbesondere für Start-ups und Gründer in der Frühphase.

Unternehmen haben die Möglichkeit, im Rahmen neuer Projekte FlexKaps als Tochtergesellschaften zu gründen. Durch verschiedene Formen der Beteiligung, wie beispielsweise stimmrechtlose Unternehmenswert-Anteile, können nicht nur Mitarbeiter, sondern auch externe Personen in die Gesellschaft aufgenommen werden, ohne diesen gleichzeitig ein Stimmrecht zu gewähren.

Die FlexKap bietet zudem durch die Nutzung von genehmigtem und bedingtem Kapital der Geschäftsführung eine flexiblere und schnellere Gestaltungsmöglichkeit im Bereich von Kapitalmaßnahmen. Wenn auf Ebene der Gesellschafter Treuhandkonstruktionen existieren, in denen ein einzelner Treuhänder für mehrere Treugeber fungiert, ermöglicht die FlexKap eine uneinheitliche Stimmabgabe. Dadurch können die einzelnen Stimmrechte entsprechend den Vorgaben der jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer (Treugeber) ausgeübt werden.

Durch die Option der Mitarbeiterbeteiligung können insbesondere innerbetriebliche Schlüsselpersonen stärker an das Unternehmen gebunden werden.

Umwandlung

Die Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine FlexKap kann in wenigen Schritten erfolgen. Grundsätzlich sind ein Generalversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit, eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags sowie die Eintragung im Firmenbuch erforderlich.

Es sind keine speziellen Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger – wie beispielsweise eine Umwandlungsbilanz, ein Sicherstellungsanspruch oder eine Gründungsprüfung – erforderlich. Ebenso sind keine besonderen Schutzmaßnahmen für Minderheitsgesellschafter notwendig, wie beispielsweise ein Barabfindungsanspruch für Gesellschafter, die mit der Umwandlung nicht einverstanden sind.

Ihr Fidas Team