Die Zinsberechnung startet mit 01.10.2023

Auch dieses Jahr werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen resultierend aus der Veranlagung der Steuererklärungen 2022 festgeschrieben. Achtung:  Es werden erstmals auch Umsatzsteuernachzahlungen mit aufgenommen. #Land unter: Nun kommt auch noch eine Zinsflut auf uns zu.

# Tendenz steigend

Anspruchszinsen (Umsatzsteuerzinsen) wurden per 21.06.23 bereits auf 5,38 % p. a. angehoben. Weitere kurzfristige Erhöhungen sind nicht auszuschließen. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit 01.10.2023. Sobald die errechneten Zinsen auf Steuernachzahlungen mehr als EUR 50,- betragen, werden diese auch von der Finanzverwaltung festgesetzt. Achtung: Nicht das Einreich-, sondern das Bescheiddatum ist essenziell für die Berechnung der Anspruchszinsen. Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Bei einer Steuernachzahlung resultierend aus der Veranlagung der Einkommen- bzw. Umsatzsteuerbescheide 2022 ergibt sich bei einem Nachzahlungsbetrag von EUR 10.000,- und bei einem derzeitigen Zinssatz von 5,38% p.a. ein zinsenloser Zeitraum bis 03.11.2023. Sollte der Einkommensteuerbescheid erst ab 04.11.2023 ergehen, wird somit die EUR 50,- Grenze überschritten und es werden insgesamt EUR 51,47 an Anspruchszinsen, zusätzlich zur Einkommensteuernachzahlung von EUR 10.000,- von der Finanzverwaltung festgesetzt. Zur leichteren Veranschaulichung:
Zinssatz aktuell:5,38%
Nachzahlungen in EURZinsenfreier Zeitraum
5.00007.12.2023
10.00003.11.2023
15.00022.10.2023
20.00017.10.2023
25.00013.10.2023
30.00011.10.2023
40.00008.10.2023
Bei steigender Nachzahlung verkürzt sich der zinsenfreie Raum.

# Zinsen auf Gutschriften

Wer zu viel vorausgezahlt hat, erhält aus der Veranlagung eine Gutschrift. Diese Gutschrift wird ebenso i.H.v. derzeit 5,38 % berechnet. Achtung: Auch hier gilt die EUR 50,- Grenze.

# Wichtig

Sollten Ihre Unterlagen vom Kalenderjahr 2022 noch nicht bei UNS abgegeben worden sein, empfehlen wir Ihnen dies schnellstmöglich zu erledigen. Bitte bedenken Sie, auch Ihr Steuerberater braucht eine gewisse Bearbeitungszeit. Unser Tipp: Bis Anfang Oktober einreichen und Anspruchszinsen vermeiden.

# Hinweis

Vereinbaren Sie einen Termin, damit unsere Fidas Experten Sie bei Ihrer fristgerechten Einreichung unterstützen. Euer Fidas Team