Die Kraftfahrzeugsteuer für LKW wird ab 1. 7. 2007 halbiert
Die Kraftfahrzeugsteuer für LKW wird ab 1. 7. 2007 halbiert
Die Steuer beträgt daher ab 1.7.2007 für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht pro Monat:
Die Steuer beträgt daher ab 1.7.2007 für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht pro Monat:
- bei Fahrzeugen mit bis zu 12 t EUR 2,54/t, mindestens 21,80
- bei Fahrzeugen von mehr als 12 t bis 18 t EUR 2,72/t
- bei Fahrzeugen von mehr als 18 t EUR 3.08/t, höchstens 123,40 bei Anhängern höchstens EUR 98,72