Der Einfluss der EU auf die Bankenfinanzierung
Die EU gestaltet nationale Entwicklungen der Bankenfinanzierung über die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) maßgebend mit.
- Wie nimmt die EU Einfluss auf die Bankenfinanzierung?
Innerhalb des gemeinsamen europäischen Finanzaufsichtssystems manifestieren sich Sachverhalte der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in den EU-weit gültigen EBA-Leitlinien. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) wiederum zieht im Rahmen ihrer nationalen Aufsichtstätigkeiten gegenständliche EBA-Leitlinien als Prüfmaßstäbe heran.
Inhaltlich verfolgen die EBA-Leitlinien unter anderem das Ziel, die Kreditvergabe- und Überwachungsstandards EU-weit zu harmonisieren, um zukünftig eine hohe Kreditqualität auf Ebene einzelner nationaler Bankeninstitute gemäß Gesichtspunkt EU sicherzustellen.
Darüber hinaus passt die EU die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an, um in Europa eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 zu ermöglichen. So sollen auch Investitionen und Finanzierungen in nachhaltige Aktivitäten gelenkt werden. Die EU-Taxonomie legt in diesem Zusammenhang fest, unter welchen Bedingungen eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig gilt.
Die Prüfung einer Wirtschaftsaktivität auf ihre Nachhaltigkeit erfolgt im Wesentlichen in zwei Schritten:
Schritt 1:
Die Aktivität muss einen essenziellen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem der sechs Umweltziele leisten. Diese sind:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- nachhaltige Wassernutzung und Schutz von Meeresressourcen
- Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Reduktion von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Schritt 2:
Die Aktivität darf keinem der sechs genannten Umweltziele wesentlich entgegenstehen.
Kurzresümee: Banken benötigen daher von ihren Unternehmenskunden (unabhängig von deren Größe) Informationen in Bezug auf die EU-Taxonomie, damit sie zukünftig über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können.
- Wie beeinflussen EBA-Leitlinien die Kreditvergabe?
Die EBA-Leitlinien haben umfassenden Einfluss auf die aktuelle Kreditvergabe. Unter anderem besagen die Leitlinien,
- dass für die Beurteilung der zukünftigen Kredit-Tilgungsdienstfähigkeit umfassende Informationen bereitzustellen sind. Der Fokus liegt auf dem
(Free-)Cashflow sowie auf Sensitivitätsanalysen. - dass sich Kreditgenehmigungen für endfällige Finanzierungen dabei nicht auf zukünftige Refinanzierungsmöglichkeiten zu stützen haben.
- dass Kreditentscheidungen, Kreditsicherheiten und deren derzeit ableitbares Verkaufserlöspotenzial nur in eng definierten Fällen zulässig sind.
- dass Bankinstitute die Kredit- bzw. Darlehensvergabe hinsichtlich folgender Kriterien zu bewerten und zu analysieren haben:
- Geschäftsmodell sowie Strategie des Unternehmens unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Rahmenbedingungen
- Geschäftsmodell sowie Strategie des Unternehmens unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Rahmenbedingungen
- Bilanzen, Finanzstatus und Vermögenswerte, die mit dem Darlehensvertrag in Verbindung stehen
- Kenntnis, Erfahrung und Fähigkeit des Kreditnehmers zur Steuerung der Geschäfte
- Durchführbarkeit des Geschäftsplans und zugehöriger Finanzprognosen entsprechend den Besonderheiten des Sektors, in dem der Kreditnehmer tätig ist
- Abhängigkeit der Kreditnehmer von wichtigen Verträgen, Kunden oder Lieferanten und deren Auswirkung auf zukünftige Cashflow-Entwicklung
- Auswirkungen zukünftiger Branchen-/Unternehmenskonzentrationen auf die Cashflow-Entwicklung
- Potenzielle Abhängigkeit von Schlüsselpersonen
- Maßnahmen zur Risikominderung
- Vorliegen von Sensitivitätsanalysen
2.2 Kurzexkurs
Sensitivitätsanalyse – Kreditvergabe
- Die Sensitivitätsanalyse ist eine Entscheidungstechnik aus dem Projektmanagement, um Risiken zu bewerten. Im Rahmen dieser Analyse werden abstrakte Simulationen durchgeführt, die zeigen sollen, welche Risikofaktoren in welchem Ausmaß (inkl. Variation der Variablen) Auswirkungen auf das jeweilige Ergebnis haben könnten.
- Mithilfe der Sensitivitätsanalyse sollen kreditgewährende Bankinstitute die finanzielle Tragfähigkeit des Kreditnehmers sowie dessen zukünftige Rückzahlungsfähigkeit unter potenziell ungünstigen Bedingungen bewerten können, die sich während der Laufzeit des Kredit-/Darlehensvertrages ergeben könnten.
- Bei der Analyse der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers unter zukünftigen widrigen Bedingungen sollten Ereignisse und Risiken berücksichtigt werden, die einen besonderen Einfluss auf die spezifischen Umstände und das Geschäftsmodell des Kreditnehmers hätten. Unter anderem sind dies:starker Rückgang des Umsatzes des Kreditnehmers
- starker Rückgang der Margen des Kreditnehmers
- Erhöhung des Zinssatzes und der damit verbundene Anstieg der Finanzierungskosten in verschiedenen Szenarien
- Auftreten ernster Managementprobleme
- Ausfall wichtiger Handelspartner, Kunden oder Lieferanten
- unvorhergesehener Liquiditätsabfluss
- ungünstige Preisentwicklungen bei Rohstoffen oder anderen wesentlichen Waren
- Fremdwährungsrisiken
- starker Konjunkturabschwung
- starker Rückgang in den Wirtschaftsbereichen, in denen der Kreditnehmer und seine Kunden tätig sind
- Veränderungen des politischen, regulatorischen und geografischen Risikos
- Eintritt operativer Verluste sowie deren Auswirkungen auf bilanziellen Verschuldungsgrund und Eigenkapital
- Änderung der Finanzierung, Abhängigkeit von sonstigen Finanzpartnern
- Krisenbewältigungspotenziale des Kreditnehmers
- Wie wirken sich die EBA-Leitlinien auf Kreditnehmer aus?
Unternehmen waren es in der Vergangenheit teils gewohnt, dass Banken Kredite auf Grundlage guter bisheriger Bilanzen einschließlich ausreichender (oder voller) Kreditbesicherung vergaben. Das gehört der Vergangenheit an. Kreditwerber müssen sich nun mit der Erstellung von Planunterlagen, Szenario-Analysen, der Darstellung bzw. Analyse des eigenen Geschäftsmodells und dessen Zukunftsfähigkeit beschäftigen. Entsprechend ist es heute schwieriger oder jedenfalls aufwendiger, Kredite genehmigt zu bekommen.
- Unsere Empfehlungen für Ihre Krediteinräumungsansuchen an die Bank
Um Ihre Chancen zu erhöhen, einen Kredit zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig um Finanzierung anzusuchen und Ihrer Bank professionell erarbeitete Unterlagen zu übermitteln. Diese sollten unter anderem Folgendes beinhalten:
- aktuelle Jahresabschlüsse (jüngste drei Bilanzen)
- aktuelle Grob-Zwischenbilanz
- aktueller FinanzOnline- und ÖGK-Auszug (WEBEKU-Beitragskonto)
- Darstellung des geplanten Projektes und konkreter Umsetzungpläne:
- Welches Kundenproblem wird gelöst?
- Was hebt Sie und Ihr Projekt von der Konkurrenz ab?
- Welche Schutzrechte bestehen?
- Wie sieht die Wertschöpfungskette aus?
- Was sind die wesentlichen beschränkenden Faktoren der Produktion?
- Welche Abhängigkeit von Lieferanten oder besonders sensiblen Vorprodukten (z.B. mit großem Know-how-Anteil) bestehen?
- Legen Sie eine kundensegmentorientierte Konkurrenzanalyse bei.
- Darstellung des Geschäftsmodells inklusive Ihrer der EU-Taxonomie entsprechenden Aktivitäten
- Planertragslagen für die nächsten drei Jahre
- Planbilanzen für die nächsten drei Jahre
- Sensitivitätsanalysen im Rahmen ausgewählter Risikofaktoren
- Darstellung der Vertriebskanäle
- (Free-)Cashflow-Planung, die die zukünftige Kredit-Tilgungsdienstfähigkeit ausreichend dokumentiert
- grobe Darstellung Ihrer Unternehmensrisiken
- Bankenspiegel
- Kurzdarstellung Ihres historischen Zahlungsverhaltens
- Aktuelle Informations- und Datenanforderungen an die kreditgewährende Bank
- Gemäß EBA-Leitlinien hat sich die kreditgewährende Bank einen umfassenden Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Finanzierungsobjektes auf Grundlage aktueller und nachhaltig zu erwartender Free-Cashflows zu verschaffen.
- Kreditentscheidungsprozesse müssen bankintern nachvollziehbar, eindeutig und vollständig dokumentiert werden (fällt unter FMA-Aufsichtstätigkeiten).
Die Kreditvorlage hat vollständig und selbsterklärend zu sein.
Ihr Fidas Team