Das neue SEPA-Lastschriftverfahren
Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können nun auch Euro-Beträge grenzüberschreitend von Konten eingezogen werden. Es stehen hierzu zwei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:
- SEPA Direct Debit CORE
- SEPA Direct Debit B2B
Bei der SEPA Direct Debit CORE handelt es sich um die Verbrauchervariante und weicht diese kaum vom bisherigen Lastschriftverfahren ab. Das heißt, es können nach wie vor Beträge, die vom Konto abgebucht werden, innerhalb einer bestimmten Frist von der Bank rückverlangt werden. Beim SEPA Direct Debit B2B ist dies jedoch anders! Hier ist kein Rückgaberecht vorgesehen. Dies bedeutet, dass man das Geld von der Bank nicht mehr zurückverlangen kann, wenn das Geld abgebucht ist.
Fehler können passieren und so ist das SEPA Direct B2B in diesem Fall nachteilig für den Zahlungspflichtigen, bei dem ein falscher Betrag eingezogen wurde. Bei einem Falscheinzug muss man warten, bis der Empfänger den Betrag zurücküberweist, bzw. im schlimmsten Fall rechtliche Schritte setzen.
Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie als Zahlungsempfänger, dass ein einmal abgebuchter und Ihnen zugeflossener Betrag nicht ohne weiteres wieder rückgebucht werden kann.
Damit ein SEPA Direct Debit B2B als SEPA-Lastschrift gilt, benötigt es die Bezeichnung SEPA Direct Debit Mandat, Name und vollständige Anschrift des Zahlungsempfängers (Creditor), die Creditor-ID, Name und vollständige Anschrift des Zahlungspflichtigen (Debitor), IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen, Zahlungsart – einmalig oder wiederkehrend - sowie Ort und Datum der Unterschrift inklusive einer Unterschrift des Zahlungspflichtigen.
Als Alternative bietet sich die Umstellung auf Zahlschein an, was jedoch nicht immer möglich ist. Oder man wählt die SEPA-Direct-Debit-CORE-Variante des Lastschriftverfahrens, da dieses nicht nur für Verbraucher sondern auch für Unternehmen möglich ist. Bei dieser Variante können – wie schon erwähnt - falsch abgebuchte Beträge innerhalb der Frist bei der Bank rückverlangt werden. Für den Einzug muss der Zahlungsempfänger ein Mandat (= Ermächtigung) vom Zahlungspflichtigen einholen und dafür eine eigene Mandatsreferenz vergeben.