COVID-19 Investitions-<br>prämie, degressive <br>Abschreibung und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
„Heuer noch Investieren und mitunter dreifach profitieren.“ Wie bereits mehrfach angekündigt, warten wir für Sie mit einem Update zum Thema Investitionsprämie in Zusammenschau mit der degressiven Abschreibung und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auf:
Hatten Sie bereits vor neue Investitionen zu tätigen? Ist das eine oder andere medizinische Gerät vielleicht veraltet und Sie schauen sich gerade nach neuen Modellen um? Wollten Sie schon immer Prozessabläufe modernisieren und digitalisieren? #ausaltmachneu
Dann kommen die neuen Maßnahmen der Regierung für Sie zum richtigen Zeitpunkt, denn heuer machen sich Investitionen dreifach bezahlt. #goodnews
Wie funktioniert’s?
Zum einen ermöglicht Ihnen die neu eingeführte Investitionsprämie eine steuerfreie Ersparnis zwischen 7% und 14% der Anschaffungskosten. Wie Sie bereits wissen, werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen gefördert (auch gebrauchte Güter sind unter gewissen Voraussetzungen zulässig). Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und nicht steuerpflichtig und reduziert auch nicht die steuerlichen Anschaffungskosten.
Welche Investitionen rentieren sich am meisten?
Vor allem Investitionen in den Bereichen der Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit und Life Sciences zahlen sich aus, denn diese werden mit 14% gefördert (Systeme, die zu einer verbesserten Datenerfassung- und Verarbeitung führen, etc.) #digitallife #ökolife #betterlife
Zum anderen wurde neulich eine Alternative zur bereits bestehenden linearen Abschreibung eingeführt.
Die degressive Abschreibung – was bringt sie?
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung sind die jährlichen Beträge, die bei der degressiven Abschreibung abgeschrieben werden, nicht gleichbleibend hoch, sondern sinken in zeitlich vorgegebenen Abständen. Die degressive Abschreibung zahlt sich insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition aus, denn sie führt zu einem höheren Abschreibungsbetrag und minimiert somit den steuerpflichtigen Gewinn und die darauf anfallende Einkommensteuer.
#Einmal degressiv – immer degressiv?
Nein. In dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung höher ist als die degressive, kann zur linearen Abschreibung übergegangen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 EStG). Im umgekehrten Fall wäre das jedoch nicht zulässig.
Müssen alle Wirtschaftsgüter degressiv abgeschrieben werden?
Nein. Die Entscheidung, ob bzw. welches Wirtschaftsgut linear oder degressiv abgeschrieben wird, kann gesondert pro Wirtschaftsgut erfolgen.
Sind alle Wirtschaftsgüter erlaubt? #nichtganz
Im Gegensatz zur Investitionsprämie sind von der degressiven Abschreibung gebrauchte Wirtschaftsgüter ausgenommen.
Gibt es spezielle Regelungen?
Für nach dem 30.06.2020 angeschaffte oder hergestellte Gebäude gibt es eine spezielle Regelung, bei der keine Halbjahresabschreibung zur Anwendung kommt. Im ersten Jahr entspricht die Abschreibung dem dreifachen, im zweiten dem doppelten und erst im dritten Jahr dem einfachen gesetzlichen Jahresabschreibungsbetrag.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag – was ist das?
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann ab einem Gewinn von EUR 30.000 geltend gemacht werden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter. Das sind körperliche, abnutzbare und ungebrauchte Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren. Darunter können auch Gebäude fallen.
Wofür kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nicht zur Anwendung?
- Pkw und Kombi, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter.