Budget-Begleitgesetz 2011
Erhöhung der Beitragsgrundlage für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
Im Ministerialentwurf zum Budget Begleitgesetz 2011 ist vorgesehen, dass die derzeitigen monatlichen Beiträge zum Nachkauf von Schul- und Studienzeiten (für Männer und Frauen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren sind) empfindlich erhöht werden. Die Beitragsgrundlage für den Nachkauf soll auf das 30fache der Höchstbeitragsgrundlage angehoben werden. Der dadurch zu entrichtende Betrag würde dann Euro 937,08 betragen. Derzeit ist für ein Schulmonat Euro 312,36 bzw. für ein Studienmonat Euro 694,72 zu bezahlen. Diese geplante Erhöhung entspricht einer Verdoppelung bzw. Verdreifachung der bisherigen Beiträge.
Für Männer und Frauen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, war der Beitrag durch die Berücksichtigung eines Risikofaktors bereits erhöht.
Wann lohnt sich der Einkauf?
Der Nachkauf sollte dann ins Auge gefasst werden wenn:
- durch den Nachkauf überhaupt erst ein Pensionsanspruch erlangt wird.
- durch den Nachkauf ein früherer Pensionsantritt möglich ist (vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Korridorpension).
- durch den Nachkauf die "Langzeitversicherungsbonität" erlangt werden kann.
Da die im Budgetbegleitgesetz 2011 vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich mit 1.1. 2011 in Kraft treten, wird von unserer Seite empfohlen, sich mit dem Thema Nachkauf von Versicherungszeiten noch heuer auseinander zusetzen, da sich die oben angeführten Beiträge zum Nachkauf empfindlich erhöhen werden.