Bewirtungsspesen - welche Unterschiede sind steuerlich zu beachten?
Bewirtungsspesen beziehen sich auf
- Geschäftsessen sowohl im Betrieb als auch außerhalb (Restaurant usw.)
- die Übernahme der Hotelkosten des Gastes
- Kosten der Beherbergung des Gastes im (angemieteten) (Gäste)Haus (Wohnung, Wochenendhaus, Ferienhaus, Ferienwohnung) des Gastgebers
- Bewirtung ist Leistungsinhalt: Umfasst sind etwa Verpflegungskosten im Rahmen einer Schulung, wenn die Verpflegungskosten im Schulungspreis enthalten sind, als auch die Bewirtungskosten in Fällen, in denen die Repräsentation zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerpflichtigen gehört.
- Bewirtung hat Entgeltcharakter: Umfasst Bewirtung, die als Entgelt für eine bestimmte Leistung zu sehen ist (z.B.: Geschäftsvermittler wird für Geschäftsabschluss mit einer Reise belohnt, Journalist bewirtet einen Informanten für den Erhalt der Information).
- Bewirtung hat keine Repräsentationskomponente: Umfasst sind etwa Kostproben (z.B. bei Kundenveranstaltungen, Betriebseröffnungen, -besichtigungen oder -jubiläen, Messen, etc.), die Bewirtung im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Geschäftsfreunde, einfaches Essen auf Verkaufsveranstaltungen aus Anlass einer Produktpräsentation oder die Bewirtung auf Events als Teil der Marketingstrategie.