Beitragsgrundlagenmeldung
Ab 1.1.2019 wird sich das Meldesystem in der österreichischen Sozialversicherung komplett ändern.
Derzeit werden die Meldungen vom Dienstgeber wie folgt durchgeführt:
- Die monatliche Beitragsabrechnung wird mittels Beitragsnachweis monatlich an die GKK übermittelt. Im Beitragsnachweis werden die monatlichen Beitragsgrundlagen aller Dienstnehmer pro Beitragsgruppe zusammengefasst. Anhand dieser Grundlagen werden die monatlichen GKK-Beiträge berechnet und entrichtet.
- Die Gesamtbeitragsgrundlagen je Dienstnehmer werden einmal jährlich im Nachhinein (bis spätestens Ende Februar des Folgejahres) mittels Lohnzettel an die GKK bzw. das Finanzamt übermittelt.