Begünstigter Steuersatz <br>endet am 31.12.2021!
Reminder: Die Befristung des begünstigten Steuersatzes für Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen von 5 % endet am 31. Dezember 2021. Somit gelten ab dem 1. Jänner 2022 wieder die ursprünglichen Umsatzsteuersätze. Erfahren sie hier nochmals alle wichtigen Informationen dazu.
⚠️ Achtung: Nur noch bis 31.12.2021
Der ermäßigte Steuersatz für Gastronomie, Hotellerie und Kultur endet in wenigen Tagen.
In den genannten Bereichen gilt nur mehr bis einschließlich 31.12.2021 der begünstigte Steuersatz in der Höhe von 5% für die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Neben der Gastronomie kann das auch die Speisen- oder Getränkeabgabe in z.B. Bäckereien oder Fleischereibetriebe betreffen.
Außerdem endet mit der Silvesternacht 2021 auch der begünstigte Steuersatz von 5% für Übernachtungen:
- in Hotels
- in anderen Beherbergungsbetrieben
- auf Campingplätzen