Beauftragung – AUSFALLSBONUS

Wir haben Sie bereits über die wichtigsten Punkte der Wirtschaftshilfe Ausfallsbonus der Bundesregierung informiert. Die nun vorliegende Verordnung (VO Ausfallsbonus) ist, wie zu erwarten war, nicht ganz unbürokratisch. Wie schon bei den bisherigen Förderungen wie Härtefallfonds, FKZ I, Umsatzersatz I und II kann es, je nach Branche, einige Punkte geben, die zu beachten sind. Gerne können Sie den/die Anträge selbst über Finanz Online stellen. Der diesbezügliche Antrag ist über den Unterpunkt „Sonstige Anträge“ unter „Weitere Services“ zu finden. Wenn Sie wünschen, dass wir den/die Anträge für Sie stellen sollen, so bitten wir Sie, die beiliegenden Dokumente mit jeweils ausgefüllten Auftraggeber/Vollmachtgeber (auf der 1. Seite) und unterzeichnet auf der jeweils letzten Seite – mit Datum -  (gerne auch digital signiert) an office@fidas-innsbruck.at mit dem Betreff Auftrag Ausfallsbonus so schnell wie möglich zu schicken. Wir weisen dabei auf die 1. Frist hin, die für November 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021 mit 15.4.2021 endet. Wir reihen die eingehenden Anträge nach Datum. Diese Dokumente sind nur einmal zu unterzeichnen, die weiteren Monate erledigen wir dann mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung automatisch für Sie. Die diesbezüglichen Bestätigungen erhalten Sie von ihrem Zuständigen Sachbearbeiter der Buchhaltung. Hinweis: Diese Frist gilt auch für Quartalsbuchhaltungen, welche eigentlich erst mit 15.5.2021 fertig gestellt werden müssten. Für Zwecke des Ausfallsbonus müssen wir die Buchhaltungsunterlagen deshalb sofort für den Monat Jänner erhalten. ­ Es ist und bleibt eine herausfordernde Zeit, für Sie und für uns. Wir stehen Ihnen zur Seite! Förderbedingungen Datenschutzhinweis Auftragsverhältnis Vollmacht