Bau-Offensive: So sparen Sie jetzt Steuern beim Hausbau

Können Sie sich einen besseren Zeitpunkt vorstellen, als in den Sommermonaten den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen oder ein lang geplantes Bauprojekt endlich in Angriff zu nehmen? Hier kommt eine erfreuliche Nachricht: Mit dem neuen Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ der Bundesregierung sollen nicht nur neue Wohnungen und Häuser entstehen, sondern auch steuerliche Erleichterungen für Bauherren und Investoren gewährt werden. Machen Sie sich bereit, die Ärmel hochzukrempeln und von diesen Vorteilen zu profitieren!

# Ein Überblick

Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ zielt darauf ab, die Wirtschaft durch Investitionen in den Wohnungsbau zu stimulieren. Mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel sollen sowohl private Bauherren als auch professionelle Bauträger unterstützt werden. Diese Initiative ist besonders wichtig in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, da sie nicht nur kurzfristige Impulse für die Bauwirtschaft setzt, sondern auch langfristig zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum beiträgt.

# Erhöhte Absetzung für Abnutzung, kurz AfA

Die bereits 2020 eingeführte beschleunigte Abschreibung für Gebäude wurde verbessert. Bauherren können höhere Abschreibungen für Wohngebäude geltend machen, wodurch die Baukosten schneller und umfassender steuerlich abgesetzt werden können. Dies reduziert die finanzielle Belastung in den ersten Jahren nach dem Bau erheblich und macht Investitionen in Wohngebäude attraktiver. Die Abschreibung beträgt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung jeweils 4,5 % für drei Jahre, wobei jedoch die Halbjahresabschreibung nicht anwendbar ist. Wichtig: Diese schnellere Abschreibung gilt für Neubauten, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2026 fertiggestellt werden und an die Einhaltung ökologischer Standards geknüpft sind.

# Die Sanierungsmaßnahmen

Nicht nur Neubauten profitieren von den steuerlichen Erleichterungen, sondern auch Sanierungsmaßnahmen werden ab 2024 unterstützt. Wer bestehende Gebäude saniert und eine Bundesförderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltfördergesetzes ausbezahlt bekommt, kann nun die Sanierungsmaßnahmen beschleunigt über 15 Jahre abschreiben. Dadurch werden Investitionen in die Renovierung und Modernisierung von Wohngebäuden gefördert, was zur Verbesserung der Wohnqualität und zur Erhaltung des Immobilienbestands beiträgt.

# Der Ökozuschlag

Nachhaltigkeit spielt eine immer größere Rolle im Bauwesen. Das Konjunkturpaket fördert daher energieeffizientes Bauen durch einen sogenannten Ökozuschlag. Bauherren, die sich für umweltfreundliche Bauweisen und nachhaltige Materialien entscheiden, erhalten zusätzliche steuerliche Vergünstigungen. Dies senkt nicht nur die Baukosten, sondern trägt auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei und fördert langfristig den Klimaschutz. Die Förderung sieht vor, dass bei vermieteten Wohnobjekten begünstigte Maßnahmen mit einem Zuschlag von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung, der Austausch von Fenstern und der Einbau von Wärmepumpen.

# Zeitlich befristete Abschaffung der Nebengebühren

Eine weitere Erleichterung betrifft die Nebengebühren (Grundbucheintragungsgebühr und Pfandrechtseintragungsgebühr) beim Erwerb von Eigentum. Besonders für Erstkäufer und junge Familien ist dies eine erhebliche finanzielle Entlastung, die den Einstieg in den Immobilienmarkt erleichtert. Wichtig: Diese Förderung ist befristet und gilt vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2026. Für Eigenheime mit einem Kaufpreis von bis zu 500.000 Euro fallen keine zusätzlichen Nebenkosten an. Liegt der Kaufpreis über 500.000 Euro, müssen Sie Nebenkosten nur bis zu dieser Summe nicht zahlen. Der Vorteil entfällt zur Gänze, wenn der Kaufpreis 2 Millionen Euro übersteigt. Voraussetzung: Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes für mindestens 5 Jahre und Begründung des Hauptwohnsitzes im neu erworbenen Eigenheim für mindestens 5 Jahre.

# Die Förderdarlehen

Durch Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes 2024 wurde auch eine Zinsunterstützung für Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung beschlossen. Dadurch haben die Länder die Möglichkeit, bis zum Jahr 2028 Mittel vom Bund aufzunehmen und diese als niedrig verzinste Darlehen mit einem maximalen Zinsaufschlag von 1,5 % und einer Kreditsumme von bis zu 200.000 Euro für Wohnbauprojekte an natürliche Personen weiterzugeben.

# Fazit

Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Durch die steuerlichen Erleichterungen werden Bauvorhaben attraktiver und finanzierbarer, was nicht nur der Bauwirtschaft, sondern auch den zukünftigen Bewohnern zugutekommt. Wer schon immer von den eigenen vier Wänden geträumt hat oder in Immobilien investieren wollte, findet jetzt die idealen Voraussetzungen vor. Also, nichts wie ran an den Bauplan – die Zukunft des Wohnens beginnt jetzt!

Ihr Fidas Team