Aufzeichnungspflicht der Home-Office Tage!
Wir haben Sie bereits mehrfach über das Home-Office-Paket informiert. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, fassen wir die wichtigsten Pflichten für Sie als Dienstgeber ab 01.07.2021 zusammen.
Der steuerliche Teil des Gesetzespakets tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht der Unternehmen vor, bezüglich aller Arbeitnehmer/innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten („Homeoffice“), die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen.
#keinehalbenSachen
Als Home-Office-Tage zählen nur ganze Tage! Wird also teilweise im Home-Office gearbeitet, zählt dieser Tag nicht.
#Aufzeichnungspflicht
Wir unterstützen Sie im Rahmen der Personalverrechnung bestmöglich.
Um der Pflicht zur Angabe der Anzahl der Homeoffice-Tage in den steuerlichen Unterlagen (Lohnkonto, L16) entsprechend nachkommen zu können, bitten wir Sie:
- die tatsächlichen Homeoffice-Tage in Ihren betrieblichen Aufzeichnungen datumsmäßig zu erfassen (z.B. durch Ergänzung der Arbeitszeitaufzeichnungen), um für spätere Kontrollen im Zuge von Lohnabgabenprüfungen gerüstet zu sein; diese Homeoffice-Aufzeichnung führen Sie bitte ab 01.07.2021.