Auf die Förderwelle folgt die FörderPRÜFUNGswelle

In den letzten Wochen wurden wir von der Fülle an Informationen über Fördermöglichkeiten aufgrund der Corona-Krise förmlich überschüttet. Mittlerweile sind viele Anträge eingebracht und sind die ersten Gelder auch bereits geflossen. Nun hat der Nationalrat am 24. April 2020 ein Gesetz mit dem klingenden Namen „Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie“ beschlossen, von dem Medien kaum berichtet haben. #Förderungsprüfungsgesetz #1 Was wird geprüft? Geprüft wird, ob die Angaben, auf deren Basis die Förderstelle eine Zusage erteilt hat, auch korrekt sind. Die Prüfer haben dabei das Recht, sich jede Angabe quasi beweisen zu lassen. Betroffen sind hier Förderungen im Rahmen des Härtefallfonds oder Corona-Hilfsfonds sowie Kurzarbeitsanträge. #2 Wie wird geprüft? Grundsätzlich sieht das Gesetz Überprüfungen der Covid-Förderungen im Rahmen der "normalen" Außenprüfung (= ehemals Betriebsprüfung) bzw. der Lohnsteuerprüfung vor. Das Gesetz sieht aber auch eine "beauftragte Förderprüfung" vor. Somit kann der Herr Finanzminister Prüfungen unabhängig von den sonst üblichen Prüfungen des Finanzamtes anordnen. Schlussendlich ist die Prüfung sogar im Rahmen der sogenannten "Nachschau" (= eine light-Variante der Außenprüfung) möglich. Somit heißt es nun auch für die Prüfer, die im Moment noch im Home-Office sitzen: #Backtonormalwork und das mit erweitertem Aufgabenbereich. Die Prüfer der jeweiligen Ämter sind aber nur Gutachter und geben ihre Berichte an die zuständige Förderstelle wie z.B. das AMS oder die WKO weiter. D.h. die Prüfer entscheiden nicht über die Rechtmäßigkeit der Förderung, sie berichten nur. Wenn die Prüfer allerdings einen Verdacht haben, dass eine Straftat begangen wurde, so haben sie - unabhängig davon ob die Förderung zurückzuzahlen ist oder nicht - Strafanzeige zu erstatten! Die unrechtmäßige Erlangung einer Förderung ist kein Kavaliersdelikt. #nichtlustig #3 Wann wird geprüft? Insofern der Finanzminister nichts Konkretes anordnet, werden die Fördergrundlagen im Rahmen der üblichen Prüfungen durch das Finanzamt durchgeführt. Der Zeitpunkt ist also nicht vorgegeben, kann aber auch mehrere Jahre im Nachhinein liegen. Lohnsteuerprüfungen finden in der Praxis häufig für die letzten 5 Jahre statt. #4 Wird es mich auch treffen? Das lässt sich heute nicht abschließend beurteilen. Dadurch, dass die Prüfungen aber im Rahmen der Außenprüfung bzw. der Lohnsteuerprüfung in der Praxis bis 5 Jahre im Nachhinein abgewickelt werden können, gehen wir davon aus, dass der Prüfungsumfang mehr als stichprobenartig sein wird. #5 Unsere klare Empfehlung! Wir empfehlen alle verfügbaren Förderungen – insofern möglich -  in Anspruch zu nehmen, Förderanträge jedoch sehr gewissenhaft auszufüllen! Die Förderhöhe steht meist in keinem Verhältnis zu einem allfälligen Strafverfahren.