Neues <br>Arbeitsplatzpauschale
Gute Nachrichten: Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung. Wir verraten Ihnen, was das genau bedeutet.
# Raum für mehr – Wie war das bis jetzt?
Bisher durfte man sein Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgabe geltend machen, wenn:
- das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen (bzw. beruflichen) Tätigkeit war und
- (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wurde – also weder als begehbarer Kleiderschrank (außer vielleicht, Sie sind ModebloggerIn oder Ähnliches), noch als zusätzlicher Stauraum für Ihre Sportgeräte oder etwaige pandemiebedingte Toilettenpapier- oder Pasta-Vorräte.
- Kleines Arbeitsplatzpauschale
- Großes Arbeitsplatzpauschale