Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen

Um Personen mit niedrigem Einkommen wirksamer zu entlasten und damit auch den Konsum und so die österreichische Wirtschaft zu stärken, sollen ab 1.7.2018 die Entgeltgrenzen für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen erhöht werden. Beispiel: Ein Dienstnehmer, dessen monatliche Beitragsgrundlage € 1.648,­– beträgt (14x), zahlt im 2. Hj. 2018 – im Vergleich zum 1. Hj 2018 um € 230,72 weniger AlV-Beiträge (Berechnung der Ersparnis: € 1.648,– x 7 [6 Monate und 1 Sonderzahlung] x 2%) Aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer ist diese Maßnahme sicher erfreulich. Gesetzwerdung im Bundesgesetzblatt bleibt allerdings noch abzuwarten. Monatliche Beitragsgrundlage (in €)
Werte 2. Hj 2018Werte 1. Hj 2018AlV-BeitragBG
bis 1.648,–bis 1.381,–0%N25a
von 1.648,01 bis 1.798,–von 1.381,01 bis 1.506,–1%N25b
von 1.798,01 bis 1.948,–von 1.506,01 bis 1.696,-2%N25c
über 1.948,–über 1.696,–3%-