Änderungen bei der Umsatzsteuer
Zusammenfassende Meldungen monatlich ab 1.1.2006
Zusammenfassende Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen sind künftig monatlich zu erstellen und zu übermitteln. Es ist deshalb erforderlich, spätestens bei Rechnungserstellung die Gültigkeit der UID-Nummer überprüfen zu lassen. Durch die Umstellung von quartalsweise auf monatliche Übermittlung der ZM sind diese Maßnahmen unverzüglich zu treffen.
Neues Rechnungsmerkmal ab 1. 7. 2006 Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers ist künftig auf Rechnungen anzuführen.
Aufgrund einer aktuellen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes berechtigen Rechnungen mit einem Gesamt(=Brutto)betrag von mehr als EUR 10.000 ab 1.7.2006 nur mehr dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie neben den bereits jetzt erforderlichen Merkmalen und Angaben (etwa: gesonderter Ausweis von Entgelt und Umsatzsteuer, handelsübliche Leistungsbeschreibung, fortlaufende Nummer, UID-Nummer des Lieferanten, etc.) auch die UID-Nummer des Rechnungsempfängers aufweisen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Rechnungsaussteller ein ausländischer Unternehmer ist.
Fehlerhafte Rechnungen verhindern den Vorsteuerabzug