Änderungen bei der Umsatzsteuer

Änderungen bei der UmsatzsteuerÄnderungen bei der Umsatzsteuer Nach neuesten Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 29.11.2005 können nun doch noch bis zum Ende des Jahres 2006 Rechnungen mittels Telefax übermittelt werden.

Zusammenfassende Meldungen monatlich ab 1.1.2006

Zusammenfassende Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen sind künftig monatlich zu erstellen und zu übermitteln. Es ist deshalb erforderlich, spätestens bei Rechnungserstellung die Gültigkeit der UID-Nummer überprüfen zu lassen. Durch die Umstellung von quartalsweise auf monatliche Übermittlung der ZM sind diese Maßnahmen unverzüglich zu treffen.

Neues Rechnungsmerkmal ab 1. 7. 2006 Die UID-Nummer des Rechnungsempfängers ist künftig auf Rechnungen anzuführen.

Aufgrund einer aktuellen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes berechtigen Rechnungen mit einem Gesamt(=Brutto)betrag von mehr als EUR 10.000 ab 1.7.2006 nur mehr dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie neben den bereits jetzt erforderlichen Merkmalen und Angaben (etwa: gesonderter Ausweis von Entgelt und Umsatzsteuer, handelsübliche Leistungsbeschreibung, fortlaufende Nummer, UID-Nummer des Lieferanten, etc.) auch die UID-Nummer des Rechnungsempfängers aufweisen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Rechnungsaussteller ein ausländischer Unternehmer ist.

Fehlerhafte Rechnungen verhindern den Vorsteuerabzug

Die Finanzbehörde prüft verstärkt, ob Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind. Fehlt eines der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale, geht der Vorsteuerabzug verloren. Zur Erinnerung: Erhaltene Teilrechnungen berechtigen erst im Monat der Zahlung zum Vorsteuerabzug (das Rechnungsdatum ist nicht maßgebend).