Achtung beim Vermieten von Wohnungen! Was müssen Sie beachten?

Sie vermieten eine Wohnung? Erfahren Sie, was Sie unbedingt beachten müssen.

# Wohnung vermieten: Was müssen Sie beachten?

Bei der Vermietung von Wohnungen können Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auch gar keine steuerlich relevante Einkunftsquelle vorliegen.

# Vermietung und Verpachtung oder doch ein Gewerbebetrieb?

Wie können Sie unterscheiden, ob es sich bei Ihren Einkünften um Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder um Einkünften aus einem Gewerbebetrieb handelt? Nun, es kommt darauf an, ob sich die Tätigkeit des Vermieters auf die bloße Überlassung des Bestandgegenstandes beschränkt, oder ob doch noch mehr inkludiert ist. Denn: Für die Annahme eines Gewerbebetriebes braucht es neben der Überlassung des Bestandobjektes auch noch zusätzliche Leistungen, die für einen Gewerbebetrieb typisch sind. Laut Finanzverwaltung führen folgende Nebenleistungen zu Einkünften aus einem Gewerbebetrieb:
  • Verpflegung der Mieter bei Vermietung von mehr als 10 Betten
  • tägliche Reinigung bei Vermietung von mehr als 10 Betten
  • Überwachungs- und Fahrzeugpflegedienstleistungen bei (Kurz-)Parkplätzen
  • Reinigung sanitärer Anlagen, Platzpflege, Strom- und Wasserversorgung beim Betrieb von Campingplätzen
  • bei Vermietung von Sportstätten die Wartung und Instandhaltung, oder deren Verbindung mit einer Freizeiteinrichtung oder Restaurationsbetrieb
 

# Kann es auch ein Gewerbebetrieb sein, obwohl ich nicht mehr als 10 Betten vermiete?

Achtung: Ja, das ist möglich! In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) sah dieses Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegeben, obwohl die Zehn-Betten-Grenze nicht überschritten wurde. In diesem Fall gibt es nämlich zusätzlich erbrachte Nebenleistungen, die mit einem Hotelbetrieb vergleichbar sind. Und das kann z.B. Folgendes sein: Kinderbetreuung, Begleiten der Gäste auf Skitouren etc.! Es ist somit auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Warum ist die Unterscheidung so wichtig? Die Einstufung, ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, kann Auswirkungen auf die Abschreibungssätze beim Gebäude, den Gewinnfreibetrag und auf die Vortragsfähigkeit von Verlusten haben.

# Einseitige Liebe: Liebhaberei?

Die Vermietung einer Wohnung kann nämlich auch eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei sein. Nein, keine Sorge, hier wird es nicht romantisch und wir sind noch immer in der Welt der Steuern, auch wenn der Begriff vielleicht anderes vermuten lässt. Denn: Von Liebhaberei ist auszugehen, wenn eine Tätigkeit mittel- bis langfristig keinen positiven Gesamterfolg erwarten lässt und daher keine steuerlich relevante Einkunftsquelle darstellt. Wird eine Tätigkeit als steuerliche „Liebhaberei“ eingestuft, so dürfen daraus resultierende Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Andererseits sind zufällig erwirtschaftete Gewinne nicht steuerpflichtig. _____________________________________________________________________________________

# Hinweis Registrierung Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Anfang Oktober haben wir über den Energiekostenzuschuss für Unternehmen berichtet. (Hier können Sie den Beitrag nachlesen) Aufgrund der fehlenden Ratifizierung durch die EU werden sich die bisher geplanten Registrierungsfristen bei der aws verschieben. _____________________________________________________________________________________

# Unterstützung holen

Haben Sie geplant, eine Wohnung zu erwerben, um diese zu vermieten, sollten Sie sich vorab mit uns in Verbindung setzen, damit wir für Sie im Vorfeld die steuerlichen Konsequenzen beurteilen können.

  Link und Bildcredits: Foto von Tierra Mallorca auf Unsplash: https://unsplash.com/photos/NpTbVOkkom8